Seit dem 1. Juli 2026 kann eine billige Bestellung aus einem Nicht-EU-Shop teurer ankommen als gedacht. Entscheidend ist nicht nur der Paketwert: Enthält die Sendung mehrere Zollpositionen, kann der Pauschalzoll mehrfach anfallen.
Die Rechnung steckt in den Warenarten
Die frühere Zollbefreiung für E-Commerce-Sendungen bis 150 Euro ist entfallen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt den Übergangszoll als 3 Euro je Warenkategorie beziehungsweise zolltariflicher Position. Zwei gleiche T-Shirts können damit eine Position bilden. Kommen Spielzeug und ein Ladekabel hinzu, sind drei Positionen und damit 9 Euro möglich.
Auch der Rat der Europäischen Union rechnet nach Kategorien vor, nicht pauschal nach Paket. Genau deshalb greift der verkürzte Satz „drei Euro pro Päckchen“ zu kurz.
Der Checkout entscheidet über die Überraschung
Für Käufer sieht die Abwicklung nicht überall gleich aus. Händler können Abgaben bereits im Endpreis abbilden; Versandweg, Plattform und das Importverfahren IOSS spielen ebenfalls eine Rolle. Eine Garantie, dass später nichts mehr berechnet wird, lässt sich aus dem Produktpreis allein nicht ablesen.
Die Verbraucherzentrale Berlin rät, Impressum, Händlerstandort und Versandbedingungen vor dem Kauf zu prüfen. Ihre Warnung geht über den Zoll hinaus: Schlechte Ware und komplizierte Rücksendungen können den vermeintlichen Preisvorteil ebenfalls aufzehren.
Vor dem Klick drei Angaben sichern
Prüfen Sie im Impressum das Versandland, im Warenkorb die unterschiedlichen Produktarten und auf der letzten Seite den ausgewiesenen Gesamtpreis. Speichern Sie davon einen Screenshot samt Versandbedingungen. Falls Zusteller oder Händler später einen anderen Betrag nennen, haben Sie die Kostenaufstellung des Kaufzeitpunkts zur Hand.
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