Der Bescheid vom Jobcenter liegt im Ordner, die Briefe des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kommen trotzdem weiter. Das hat einen einfachen Grund: Vom Rundfunkbeitrag befreit wird nur, wer es beantragt und einen Nachweis beilegt. Automatisch geschieht nichts, wie der Beitragsservice auf seiner Seite zu den Ausnahmen von der Beitragspflicht klarstellt. Von Ihrem Leistungsbescheid erfährt er erst, wenn Sie ihn vorlegen.
Es geht um 18.36 EUR/month pro Wohnung. Wer jährlich zahlt, überweist laut der Antragsseite des Beitragsservice derzeit 220,32 Euro, bei vierteljährlicher Zahlung sind es 55,08 Euro. Ein Haushalt, der Anspruch auf Befreiung hätte und keinen Antrag stellt, zahlt diesen Betrag weiter oder sammelt Rückstände an.
Welche Leistungen zählen und welche nicht
Maßgeblich ist, welche Leistung auf dem Bescheid steht. Der Beitragsservice nennt auf seiner Seite für Empfänger von Sozialleistungen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommt und nicht bei den Eltern wohnt, kann ebenfalls befreit werden. Je nach Ausstellungsdatum trägt ein Bescheid vom Jobcenter den alten Namen Bürgergeld oder den neuen Namen Grundsicherungsgeld. Gemeint ist dieselbe Leistung.
Kein Anspruch besteht dagegen bei Wohngeld, Arbeitslosengeld I und Übergangsgeld. Auch Auszubildende, die nur ihre Ausbildungsvergütung erhalten, werden nicht befreit. Das bestätigt neben dem Beitragsservice auch der Sozialverband VdK. Wer ausschließlich Wohngeld bezieht, sollte also nicht annehmen, dass sich die Wohngeldstelle um den Rundfunkbeitrag gekümmert hat.
Höchstens drei Jahre rückwirkend
Die Befreiung beginnt mit dem ersten Monat, für den der vorgelegte Bescheid gilt, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag stellen. So regelt es § 4 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.
Ein Beispiel: Eine Familie bezieht seit 2022 Grundsicherungsgeld und stellt den Antrag im November 2026. Die Befreiung kann dann frühestens am 1. November 2023 beginnen. Wartet die Familie bis Februar 2027, verschiebt sich diese Grenze auf den 1. Februar 2024. November, Dezember und Januar fallen damit endgültig aus dem möglichen Befreiungszeitraum. Wer frühere Monate abdecken will, braucht außerdem die Bescheide, die für diese Zeit gelten.
Vorschnell beantragen müssen Sie trotzdem nicht. Der Beitragsservice bittet in seinen häufigen Fragen zu Befreiung und Ermäßigung darum, den Antrag erst zu stellen, wenn der Nachweis vorliegt. Wegen der Rückwirkung entstehe dadurch kein Nachteil. Wie bereits gezahlte Beiträge für den rückwirkenden Zeitraum verrechnet werden, schlüsseln die offiziellen Seiten nicht auf. Im Zweifel hilft eine Nachfrage beim Beitragsservice.
Ein Antrag für den ganzen Haushalt
Befreit wird nicht nur die Person, auf die der Bescheid ausgestellt ist. Nach Angaben des Beitragsservice und nach § 4 Abs. 3 des Staatsvertrags gilt die Befreiung auch für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und für Kinder in der Wohnung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Hinzu kommen weitere volljährige Mitbewohner, deren Einkommen und Vermögen bei der Sozialleistung berücksichtigt wurde. Zusätzlich zahlen muss in diesen Fällen niemand.
Die Befreiung ist allerdings an den Bescheid gebunden und endet mit ihm. Ist der Bescheid unbefristet, wird sie in der Regel auf drei Jahre begrenzt; danach braucht es einen neuen Antrag. Mit jedem Weiterbewilligungsbescheid vom Jobcenter oder Sozialamt sollte deshalb auch eine neue Kopie an den Beitragsservice gehen.
Knapp über der Grenze oder mit Merkzeichen RF
Wer eine Sozialleistung nur deshalb nicht bekommt, weil das Einkommen die maßgebliche Grenze um weniger als den Rundfunkbeitrag übersteigt, kann nach § 4 Abs. 6 des Staatsvertrags eine Befreiung als Härtefall beantragen. Darauf weist der VdK hin.
Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können laut Beitragsservice eine Ermäßigung beantragen. Der ermäßigte Beitrag liegt nach Angaben des VdK bei 6,12 Euro im Monat.
Wenn schon Rückstände da sind
Wer bereits Mahnungen oder einen Festsetzungsbescheid bekommen hat, sollte die Schreiben nicht liegen lassen. Der Antrag auf Befreiung ist ein eigener Schritt. Wie mit bestehenden Forderungen umzugehen ist, klären Sie am besten mit einer Schuldnerberatung oder einer Sozialberatung vor Ort.
So stellen Sie den Antrag
Das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ finden Sie auf rundfunkbeitrag.de. Wer bereits angemeldet ist, braucht die Beitragsnummer. Sie ist neunstellig und steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice. Als Nachweis dient eine gut lesbare Kopie des Leistungsbescheids oder eine Bestätigung der Behörde, die die Leistung zahlt.
Schicken Sie keine Originale: Der Beitragsservice kann nach eigenen Angaben nicht garantieren, dass Unterlagen zurückgeschickt werden. Grundinformationen zum Rundfunkbeitrag bietet er auch auf einer arabischsprachigen Seite an.
Danach bleibt eine Kleinigkeit, die viel Ärger erspart: Tragen Sie das Enddatum Ihres Bescheids in den Kalender ein. Kommt der nächste Bescheid, beginnt das Verfahren von vorn.
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