Eine Tablette, Jahre im Darm: Antibiotika
Eine einzige Antibiotika-Behandlung kann die Darmflora ueber Jahre hinweg veraendern, zeigt eine aktuelle Studie. Viele Patienten wissen nicht, dass Paragraph 630c BGB ihnen das Recht gibt, nach Alternativen und Risiken zu fragen, bevor sie einer Verschreibung zustimmen. Ein Leitfaden fuer den naechsten Arztbesuch mit der einen Frage, die jeder Patient stellen sollte, und dem Recht auf eine Zweitmeinung.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: ebaso/Pixabay · Pixabay License
Das Kind hat Fieber, der Kinderarzt verschreibt kein Antibiotikum. Viele Eltern verlassen die Praxis mit einem unguten Gefuehl. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen: Der Arzt, der nicht sofort zum Antibiotikum greift, handelt moeglicherweise im besten Interesse des Patienten.
Eine Dosis, Jahre an Folgen
Bereits eine einzige Antibiotika-Behandlung kann die Zusammensetzung der Darmbakterien ueber Jahre hinweg veraendern. Das zeigt eine aktuelle wissenschaftliche Studie, ueber die DW berichtet hat. Nuetzliche Bakterien, die das Antibiotikum abtoeetet, erholen sich nicht vollstaendig. Einige verschwinden dauerhaft, andere werden durch weniger wirksame Staemme ersetzt.
Gleichzeitig zaehlt Deutschland zu den Laendern mit hohem Antibiotika-Verbrauch. Laut Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) werden Antibiotika haeufig auch bei viralen Infekten verschrieben, obwohl sie dort wirkungslos sind. Das Ergebnis: Der Koerper wird belastet, ohne therapeutischen Nutzen.
Was Patienten oft nicht wissen
In vielen Gesundheitssystemen weltweit gehoeren Antibiotika zur Standardbehandlung bei Fieber oder Entzuendungen. Wer aus einem solchen System nach Deutschland kommt, bringt diese Erwartung natuerlich mit. Ein Arzt, der kein Antibiotikum verschreibt, kann dann wie ein schlechter Arzt wirken. Doch genau das Gegenteil kann der Fall sein: Wer erklaert, warum ein Antibiotikum nicht noetig ist, nimmt die langfristige Gesundheit des Patienten ernst.
Ihr Recht: Fragen stellen
Nach Paragraph 630c BGB sind Aerzte verpflichtet, Patienten ueber die Notwendigkeit einer Behandlung, moegliche Risiken und vorhandene Alternativen aufzuklaeren. Das gilt fuer Antibiotika ebenso wie fuer jede andere Therapie. Patienten muessen keiner Verordnung zustimmen, die sie nicht verstehen.
Zusaetzlich haben gesetzlich Versicherte nach Paragraph 27b SGB V das Recht auf eine aerztliche Zweitmeinung. Die Kosten traegt die Krankenkasse.
Die eine Frage fuer den naechsten Arztbesuch
"Gibt es eine Alternative zu Antibiotika?"
Diese Frage ist kein Angriff auf den Arzt. Sie ist ein gesetzlich verankertes Patientenrecht, und ein guter Arzt begruesst sie. Es geht nicht darum, eine Behandlung abzulehnen. Es geht darum, eine informierte Entscheidung zu treffen.
Warum gerade jetzt
Die neuen Forschungsergebnisse wurden diese Woche veroeffentlicht. Die Grippewelle im Maerz treibt die Zahl der Antibiotika-Verschreibungen in die Hoehe. Jedes unnoetige Antibiotikum schaedigt nicht nur das eigene Mikrobiom. Es traegt zur wachsenden Antibiotikaresistenz bei, die kuenftige Behandlungen fuer alle weniger wirksam macht.
Antibiotika retten Leben, wenn sie noetig sind. Niemand raet davon ab, sie bei Bedarf einzunehmen. Aber jeder Patient hat das Recht zu fragen, ob sie wirklich noetig sind, bevor er zustimmt.
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