Weniger als fünf Prozent der deutschen Landesfläche werden bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle weiter betrachtet. Das berichtete die tagesschau am 27. Oktober 2026 unter Berufung auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Für Bewohner der verbliebenen Gebiete ist die entscheidende Einschränkung: Die neue Karte zeigt einen Arbeitsstand. Sie legt keinen Endlagerstandort fest.
Grundlage ist die BGE-Veröffentlichung vom 27. Oktober 2026. Nach Angaben des Unternehmens waren 2025 noch etwa 25 Prozent der Bundesfläche im Verfahren. Weiter untersucht werden nun 36 der ursprünglich 90 Teilgebiete aus dem Jahr 2020.
Was die Farbe am Wohnort aussagt
Den eigenen Wohnort können Interessierte im BGE Endlagersuche Navigator über den Ortsnamen oder die Postleitzahl suchen. Die Anwendung zeigt den Bearbeitungsstand und Hintergrundinformationen zur Einstufung. Wer den Befund später nachvollziehen oder dazu eine Frage stellen möchte, sollte das angezeigte Datum des Arbeitsstands, die Gebietsbezeichnung und die Begründung festhalten. Die zugehörigen Unterlagen zu den Arbeitsständen 2026 verlinkt die BGE ebenfalls.
Die Legende verdient dabei einen zweiten Blick. Orange, gelb und hellgrün kennzeichnen laut BGE Gebiete, die nicht weiter berücksichtigt werden. Das gilt auch für hellgrüne Flächen mit der Einstufung „geeignet“. Weiter bearbeitet werden ausschließlich die türkis markierten Gebiete. Diese sind noch keine Standortregionen für die Erkundung und keine ausgewählten Endlagerstandorte.
Welche Entscheidungen noch folgen
Gesucht wird nach § 1 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle. Mensch und Umwelt sollen für eine Million Jahre geschützt sein.
Als nächsten großen Schritt will die BGE Ende 2027 Standortregionen zur übertägigen Erkundung vorschlagen. Diesen Vorschlag prüft das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Welche Regionen anschließend erkundet werden, entscheidet der Gesetzgeber. Dieser Untersuchungsschritt liegt vor der endgültigen Standortwahl.
Für die endgültige Standortentscheidung steht im veröffentlichten § 1 Absatz 5 StandAG weiterhin 2031 als angestrebtes Jahr. Die tagesschau-FAQ vom 27. Oktober nennt dagegen 2050 als inzwischen angepeiltes Ziel für dieselbe Entscheidung. Damit bleibt 2031 das gesetzliche Ziel, während 2050 die aktuell berichtete Zeitplanung beschreibt. Keine der beiden Jahreszahlen ist eine Zusage, wann das Endlager seinen Betrieb aufnimmt.
Für die Beteiligung verpflichtet § 5 StandAG das BASE, die Öffentlichkeit frühzeitig und während des gesamten Verfahrens über das Vorhaben zu informieren und über die vorgesehenen Formen zu beteiligen.
Für den Austausch verweist die aktuelle BGE-Mitteilung auf „Betrifft: Standortauswahl“. Wer teilnehmen möchte, sollte dort die veröffentlichten Angaben zu Termin und Teilnahme prüfen. Eine konkrete Frage zur Einstufung des eigenen Gebiets lässt sich mit den Informationen aus dem Navigator vorbereiten. Aus der Kartenfarbe allein lässt sich dagegen weder ein örtlicher Anhörungstermin noch eine Einwendungsfrist ableiten. Dafür ist die jeweilige offizielle Bekanntmachung maßgeblich.
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