Gesundheit
ePA: Zugriffe jetzt begrenzen
Deutsches Lesegeraet fuer die elektronische Gesundheitskarte als konkretes Bild zur ePA-Zugriffskontrolle.

Bildquelle: Raimond Spekking / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0) · CC BY-SA 4.0

ePA: Zugriffe jetzt begrenzen

Eine ePA kann bestehen, obwohl Sie die Kassen-App nie geöffnet haben. Entscheidend ist nicht Panik, sondern Kontrolle vor dem nächsten Arzttermin: Wer weiß, wo Gesamtwiderspruch, Zugriffsbeschränkung und situativer Widerspruch liegen, verhindert Überraschungen bei sensiblen Befunden und kann trotzdem medizinisch sinnvoll entscheiden. Der wichtige Schritt passiert vor dem Termin, nicht erst im Behandlungszimmer.

Redaktioneller BelegGeprüft1 offizielle LinksAktualisiert 16. Juni 2026Methodik

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Ein normaler Arzttermin kann eine digitale Akte berühren, die Sie nie bewusst eingerichtet haben. Wer gesetzlich versichert ist und nicht widersprochen hat, kann eine ePA haben; praktisch wichtig ist deshalb nicht nur die Akte selbst, sondern die Frage, wer vor dem Termin was sehen darf.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums startete die ePA fuer alle am 15. Januar 2025. Seit 1. Oktober 2025 müssen Praxen und Kliniken sie nutzen, wenn eine ePA vorhanden ist. Damit wird aus einer abstrakten Datenschutzfrage eine Vorbereitung auf den nächsten Kontakt mit Praxis oder Klinik.

Die konkreten Kontrollrechte beschreibt der BfDI: Demnach ist auch ein nachträglicher Widerspruch gegen eine bestehende ePA möglich; laut BfDI wird die Akte dann inklusive gespeicherter Daten gelöscht. Einzelne Zugriffe, Anwendungen und die Datenübermittlung zu Forschungszwecken können ebenfalls Gegenstand eines Widerspruchs sein.

Der nächste Schritt ist konkret: Öffnen Sie die App Ihrer Krankenkasse oder fragen Sie die Ombudsstelle nach Gesamtwiderspruch gegen die ePA, Zugriffsbeschränkung und situativem Widerspruch. Wenn ein Befund bei einem bestimmten Termin nicht hochgeladen werden soll, verweist der BfDI auf den mündlichen Hinweis im Arztgespräch.

Entscheiden Sie nicht aus allgemeiner Angst und nicht aus bloßer Gewohnheit. Notieren Sie vor dem Termin, welche Daten für die Behandlung hilfreich sind und welche Sie begrenzen wollen. Das ist keine medizinische Empfehlung, sondern eine Kontrolle über Zugriffe, bevor sensible Informationen selbstverständlich weiterlaufen.

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16. Juni 2026
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