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EURP stoppt vorerst neue Förderfälle

Wer auf Geld für eine freiwillige Rückkehr wartet, braucht jetzt Klarheit über das konkrete Förderprogramm.

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Bildquelle: bamf.de · Official source page image

Redaktioneller BelegGeprüft1 offizielle LinksAktualisiert 14. Oktober 2026Methodik
Quellenbeleg

Das European Reintegration Programme (EURP) nimmt vorübergehend keine neuen Förderfälle mehr an. Das berichtet Tagesschau am 14. Oktober 2026 nach Recherchen von WDR und NDR. Frontex bestätigte dem Rechercheteam, dass die Mittel für 2026 wegen der hohen Nachfrage bereits vollständig gebunden seien. Wer mit dieser Unterstützung eine freiwillige Rückkehr plant, braucht deshalb Auskunft zum eigenen Antrag.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gegenüber dem Rechercheteam hatte Frontex die Behörde am 2. Oktober über den Stopp informiert.

Für 2025 nennt der Bericht unter Berufung auf offizielle Angaben europaweit knapp 20.000 unterstützte Personen, darunter 9.708 in Deutschland. Die Leistungen konnten aus Geld oder Sachhilfen bestehen. Beantragt wird die EURP-Förderung in Deutschland laut Bericht beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); die Finanzierung kommt von Frontex.

Was bedeutet das für einen laufenden Antrag?

Die Nachricht betrifft den Annahmestopp im EURP und belegt keinen Stopp sämtlicher Rückkehrhilfen. Bei bereits eingereichten Anträgen oder bewilligten Unterstützungen müssen der Bearbeitungsstand und die Verfügbarkeit der Mittel im Einzelfall geklärt werden.

Eine Anlaufstelle dafür ist die Rückkehrberatung. Nach Angaben des BAMF zur freiwilligen Rückkehr unterstützen in Deutschland mehr als 1.000 staatliche und nichtstaatliche Beratungsstellen Menschen dabei, eine informierte Rückkehrentscheidung zu treffen. Auf seiner Seite führt das Bundesamt neben EURP auch REAG/GARP und StarthilfePlus auf.

Schicken Sie Ihrer Beratungsstelle das vorhandene Aktenzeichen und den Programmnamen. Bitten Sie um eine schriftliche Auskunft dazu, ob bereits eine Bewilligung vorliegt, Mittel für Ihren Fall vorgesehen sind und der Annahmestopp Ihren Antrag betrifft. Dort können Sie auch nach den jeweiligen Voraussetzungen und nach anderen Fördermöglichkeiten für Ihre Situation fragen.

Die Klagefrist gesondert prüfen

Wer einen ablehnenden Asylbescheid erhalten hat, sollte die Klagefrist sofort prüfen. §74 Absatz 1 AsylG nennt grundsätzlich zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung und für bestimmte Fälle eine Woche.

Lassen Sie den konkreten Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und Zustellungsdatum umgehend anwaltlich oder bei einer auf Asylrecht spezialisierten Rechtsberatung prüfen. Warten Sie damit nicht auf die Antwort zum Förderantrag. Die Rückkehrberatung klärt mit Ihnen die Unterstützungsfrage; welche rechtlichen Schritte und Fristen Ihren Bescheid betreffen, braucht eine eigene Prüfung.

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