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Familiennachzug 2026: Ihre Rechte jetzt

Deutsches Recht gibt Ihnen das Mittel, eine Botschaft wegen Untätigkeit zu verklagen, wenn Ihr Antrag auf Familiennachzug länger als drei Monate ohne Fortschritt bleibt. Die meisten Betroffenen kennen dieses Recht nicht. Dabei zeigen Fälle aus 2025: Oft reicht schon die Klageeinreichung, damit die Botschaft plötzlich aktiv wird. Was Sie jetzt konkret tun können, bevor sich die Regeln ändern.

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•24. März 2026•4 Min. Lesezeit•43 Aufrufe
Familiennachzug 2026: Ihre Rechte jetzt

Hans Pinn / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons)) · CC BY-SA (Wikimedia Commons)

Zwölf Monate. So lange wartet ein anerkannter Flüchtling in Berlin auf einen Termin bei der deutschen Botschaft in Beirut, damit seine Frau nachkommen kann. Eine Antwort hat er bis heute nicht.

Kein Einzelfall. Nach Angaben des Auswärtigen Amts liegen die Wartezeiten für die Terminbuchung an den Botschaften in Beirut, Amman und Erbil Anfang 2026 zwischen 12 und 18 Monaten. In Khartum ist die Lage wegen wiederholter Schließungen noch schwieriger.

Das Problem? Viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht. Dabei gibt es ein wirksames juristisches Mittel gegen unangemessene Verzögerungen: die Untätigkeitsklage.

german embassy visa application family reunification documents
Unterlagen für den Familiennachzug bei der deutschen Botschaft

Geltendes Recht: Was jetzt gilt

Der Familiennachzug wird durch die Paragraphen 29 bis 36 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention haben ein privilegiertes Nachzugsrecht: Innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung können sie den Nachzug beantragen, ohne Einkommensnachweise oder Wohnraumnachweis vorlegen zu müssen. Nach dieser Frist gelten die allgemeinen Voraussetzungen.

Für subsidiär Schutzberechtigte gilt eine andere Regelung. Ihr Familiennachzug unterliegt der monatlichen Kontingentierung von 1.000 Personen gemäß Paragraph 36a AufenthG. Dieses Kontingent besteht seit August 2018 und wurde bisher nicht verändert. In der Praxis bedeutet das (besonders bei großen Familien) jahrelange Wartezeiten.

Beim Ehegattennachzug für Nicht-Flüchtlinge gelten zusätzliche Anforderungen: A1-Deutschkenntnisse vor der Einreise, ausreichendes Einkommen und angemessener Wohnraum.

Koalitionsvertrag: Vorschläge, kein Gesetz

Der Koalitionsvertrag vom Februar 2026 enthält Vorschläge zur Verschärfung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Konkret wird eine Ausweitung der A1-Pflicht auf weitere Personengruppen diskutiert. Aber ein Koalitionsvertrag ist kein Gesetz. Er beschreibt die politischen Absichten der Regierung.

Bis ein Gesetzentwurf eingebracht, beraten und verabschiedet wird, vergehen erfahrungsgemäß Monate. Für laufende und geplante Anträge gelten ausschließlich die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Keine Botschaft und keine Ausländerbehörde darf Vorschläge anwenden, die nicht Gesetz sind.

Die Untätigkeitsklage: Ihr Recht bei Verzögerungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 bestätigt, dass unangemessene Bearbeitungsverzögerungen bei Botschaften gerichtlich angefochten werden können. Das Instrument heißt Untätigkeitsklage. Wenn Ihr Antrag seit mehr als drei Monaten ohne erkennbaren Fortschritt liegt, können Sie beim Verwaltungsgericht Berlin klagen. Berlin ist zuständig, weil das Auswärtige Amt dort seinen Sitz hat.

Brauchen Sie einen Anwalt? Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Pro Asyl berichtet, dass viele Fälle bereits durch die Klageeinreichung gelöst werden, weil die Botschaft dann aktiv wird, um ein Urteil zu vermeiden. Migrationsberatungsstellen können eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

german administrative court building Berlin legal rights
Verwaltungsgericht Berlin, zuständig für Untätigkeitsklagen

Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie

Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Ablehnungen und Verzögerungen. Jede Ablehnung bedeutet, dass die Uhr von vorn läuft. Das vollständige Dossier beginnt mit der Heiratsurkunde, versehen mit einer Apostille (oder einer Beglaubigung durch die deutsche Botschaft, falls der Staat nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten ist). Dazu kommt das A1-Sprachzertifikat eines anerkannten Instituts wie dem Goethe-Institut, sofern diese Voraussetzung für die jeweilige Kategorie gilt.

Hinzu kommen: Einkommensnachweis, Wohnraumnachweis (mindestens 12 Quadratmeter pro Person als Richtwert), Krankenversicherungsnachweis für die nachziehenden Familienmitglieder und gültige Reisepässe. Alle Dokumente müssen in beglaubigter Übersetzung vorliegen.

Wichtig für Antragsteller aus Syrien und dem Irak: Wenn Heiratsurkunden kriegsbedingt verloren gegangen sind, gibt es Alternativen. Eine konsularische Bestätigung oder ein deutsches Gerichtsurteil zur Anerkennung der Ehe sind möglich. Das dauert zusätzliche Zeit, weshalb dieser Schritt möglichst früh eingeleitet werden sollte.

RK-Visa: Das neue digitale Portal

Einige deutsche Botschaften bieten mittlerweile die Online-Terminbuchung und den Dokumenten-Upload über das neue RK-Visa-Portal an. Das reduziert die Zahl der persönlichen Besuche, verkürzt aber nicht die eigentliche Bearbeitungszeit. Und nicht alle Botschaften sind bereits angeschlossen. Beirut und Erbil nutzen das System, andere Standorte arbeiten noch mit dem alten Verfahren. Prüfen Sie die Website der zuständigen Botschaft, bevor Sie einen Antrag stellen.

Nächste Schritte

Wenn Ihr Antrag seit mehr als drei Monaten ohne Fortschritt ist, suchen Sie eine Migrationsberatungsstelle auf. Diese gibt es in fast jeder deutschen Stadt, die Beratung ist kostenlos. In Berlin bieten AWO, Caritas und Diakonie entsprechende Stellen an.

Stellen Sie Ihre Unterlagen jetzt zusammen, auch wenn der Termin noch nicht steht. Ein fehlendes Dokument kann sechs zusätzliche Monate kosten. Und es gilt das Recht von heute, nicht die Vorschläge von morgen.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fälle wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Migrationsrecht oder eine Migrationsberatungsstelle. Informationsstand: März 2026. Wartezeiten ändern sich laufend.

Quellen

  1. Aufenthaltsgesetz §§ 29-36 - Familiennachzug
  2. Auswärtiges Amt - Visa und Aufenthalt
  3. Pro Asyl - Familiennachzug
  4. Bundesverwaltungsgericht

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