Eltern mit einem Kind der Jahrgänge 2020 oder 2021 können derzeit keinen Frühstartrenten-Antrag ausfüllen. Es gibt weder ein geöffnetes Antragsfenster noch ein verbindlich zugelassenes Förderprodukt. Wer jetzt Werbung für ein Kinderdepot sieht, sollte deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: ein bereits erhältliches Anlageprodukt und eine staatliche Förderung, die bislang nur in einem Regierungsentwurf steht.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das teilte das Bundesfinanzministerium mit. Ein Kabinettsbeschluss macht aus dem Vorhaben aber noch kein verabschiedetes und in Kraft getretenes Gesetz. Das parlamentarische Verfahren ist nicht abgeschlossen, der Entwurf kann sich dabei noch ändern.
Was der Regierungsentwurf vorsieht
Nach dem auf der BMF-Gesetzesseite veröffentlichten Entwurf soll der Staat für anspruchsberechtigte Kinder monatlich zehn Euro in einen kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag einzahlen. Die Förderung ist vom sechsten Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag vorgesehen. Beides beschreibt den aktuellen Entwurfsstand, nicht schon einen geltenden Anspruch.
Der erste geplante Starttermin ist der 1. Januar 2027. Erfasst werden sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 sieht der Entwurf zudem rückwirkende Beiträge für 2026 vor. Diese Eckpunkte nennt auch die Tagesschau in ihrer Berichterstattung zum Kabinettsbeschluss.
Warum sich Warten jetzt lohnt
Solange das Gesetzgebungsverfahren offen ist, stehen die endgültigen Produkt- und Antragsangaben nicht fest. Ein heutiger Depotvertrag wird nicht allein durch eine Werbeaussage zum künftigen Fördervertrag. Ebenso wenig lässt sich aus den geplanten staatlichen Einzahlungen ein garantierter Endbetrag ableiten. Rendite, Kosten, Inflation und eine spätere Besteuerung können das Ergebnis beeinflussen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte bereits am 5. August 2026 eine verantwortungsvolle Umsetzung der Frühstartrente gefordert. Das ist eine verbraucherpolitische Position, keine Bestätigung eines bestimmten Depots. Eine Anbieter- oder Produktempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.
Der konkrete nächste Schritt
Schließen Sie jetzt keinen Vertrag allein wegen der angekündigten Förderung ab. Speichern Sie stattdessen die offizielle BMF-Gesetzesseite und prüfen Sie dort den Verfahrensstand. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sollten Sie nachsehen, welche Kinder tatsächlich anspruchsberechtigt sind, wie der Antrag gestellt wird und welche Produkte offiziell akzeptiert werden. Bis dahin ist jede weitergehende Zusage eines Anbieters von der geplanten staatlichen Förderung zu trennen.
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