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Gehalt: Was Bewerber jetzt fragen können

Ein Satz vor dem Vorstellungsgespräch kann Ihnen Stunden sparen: „In welcher Gehaltsspanne liegt die Stelle?“ Ab 7. Juni 2026 bekommt diese Frage europäisches Gewicht. Doch wer jetzt glaubt, jede deutsche Anzeige müsse automatisch Zahlen zeigen, riskiert eine falsche Erwartung. Der wichtige Unterschied liegt zwischen klugem Nachfragen und einem Anspruch, der in Deutschland genau geprüft werden muss.

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Gehalt: Was Bewerber jetzt fragen können
Equal Pay Day in Frankfurt 2019 im Kontext der Debatte über Entgelttransparenz.

Bildquelle: C.Suthorn / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Redaktioneller BelegGeprüft3 offizielle LinksAktualisiert 7. Juni 2026Methodik
Quellenbeleg

Wer heute eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommt, hat ab morgen ein stärkeres Argument für eine einfache Frage: In welcher Gehaltsspanne bewegt sich die Stelle? Die EU-Frist zum 7. Juni 2026 ist kein Social-Media-Gerücht. Riskant wird es dort, wo daraus sofort der Satz gemacht wird: In Deutschland müsse nun jede Anzeige schon eine Spanne nennen.

Nach EUR-Lex zur Richtlinie (EU) 2023/970 mussten die Mitgliedstaaten die nötigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 7. Juni 2026 in Kraft setzen. Das ist die sichere europäische Frist. Für konkrete Schritte in Deutschland bleibt aber entscheidend, wie die nationale Umsetzung formuliert und angewendet wird.

Für Bewerberinnen und Bewerber ist der Kern der EU-Regel dennoch greifbar. Die Richtlinie verlangt nach Angaben von EUR-Lex Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne vor dem Vorstellungsgespräch oder sonst vor Abschluss des Arbeitsvertrags. Außerdem sollen Arbeitgeber nicht nach der früheren Bezahlung in laufenden oder früheren Arbeitsverhältnissen fragen. Das ist ein guter Grund, die Gehaltsfrage früh und sachlich zu stellen.

Deutschland hat bereits ein engeres Instrument. Das BMBFSFJ erklärt in seinen Informationen für Beschäftigte, dass der individuelle Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz in Betrieben oder Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten gilt. Er betrifft Kriterien und Bestandteile der Bezahlung für vergleichbare Tätigkeiten. Das ist wichtig, aber es ist nicht dasselbe wie ein Anspruch jedes Bewerbers in jedem kleinen Unternehmen.

Der brauchbare nächste Schritt

Praktisch heißt das: Vor dem Gespräch kurz schreiben, dass Sie die vorgesehene Gehaltsspanne für die Stelle kennen möchten, um die Passung seriös einschätzen zu können. Die Antwort sollte im Mailverlauf oder Bewerbungsportal bleiben. Kommt die Frage nach früherem Gehalt, lässt sich auf die Anforderungen und die Vergütung der aktuellen Stelle zurückführen, statt alte Zahlen zu liefern.

Wer schon angestellt ist, sollte zwei Dinge trennen: Die Bewerbungsfrage folgt dem neuen EU-Transparenzgedanken. Der bestehende deutsche Auskunftsanspruch hängt dagegen von Beschäftigtenstatus und Betriebsgröße ab. Die BMBFSFJ-Übersicht zum Entgelttransparenzgesetz ist dafür der bessere Startpunkt als ein verkürzter Post.

Die sichere Linie lautet deshalb: Gehaltsspanne früh erfragen, Antwort dokumentieren, keine frühere Bezahlung freiwillig zum Maßstab machen und deutsche Rechtsfolgen nicht aus der EU-Frist allein ableiten. Das ist Vorbereitung für Bewerbungsgespräche, keine individuelle Rechtsberatung.

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