Insolvenzwelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Wenn Ihr Arbeitgeber pleitegeht und Sie kündigen, machen Sie den teuersten Fehler. Der Staat schuldet Ihnen bis zu drei Monatsgehälter über Insolvenzgeld. Wer selbst kündigt, verliert diesen Anspruch und riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Antragsfrist? Zwei Monate, kein Tag mehr. Die Uhr läuft bereits.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: 089photoshootings/Pixabay · Pixabay License
Anfang April 2026 stand ein Bauarbeiter in Berlin vor verschlossenen Toren. Kein Aushang, keine E-Mail vom Chef. Nur ein neues Schloss und eine tote Telefonnummer. Später erfuhr er: Sein Arbeitgeber hatte Insolvenz angemeldet. Zwei Monatsgehälter waren offen. Seine erste Reaktion: kündigen und weitergehen.
Genau das wäre ein Fehler gewesen.
Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland hat laut Branchenberichten den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Die Zahlen des ersten Quartals 2026 übertrafen demnach erstmals die Werte der globalen Finanzkrise 2008. Besonders betroffen sind nach diesen Berichten der Bau- und Handelssektor, also Branchen, in denen viele Beschäftigte mit Migrationsgeschichte arbeiten.
Aber dieser Artikel ist keine Wirtschaftsanalyse. Er erklärt, welche konkreten Rechte Arbeitnehmer und Selbständige jetzt haben.

Nicht kündigen, wenn der Arbeitgeber pleitegeht
Die wichtigste Regel zuerst: Eine Insolvenz des Arbeitgebers beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der über die Zukunft des Unternehmens entscheidet. Er kann Arbeitsverträge kündigen (unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen), aber die Initiative liegt bei ihm, nicht beim Arbeitnehmer.
Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten. Das ist Geld, das man gerade dann dringend braucht.
Insolvenzgeld: drei Monate Lohn vom Staat
Viele Betroffene (besonders Menschen, die erst seit wenigen Jahren in Deutschland leben) wissen nicht, dass der Staat für ausstehende Löhne aufkommt. Nach Paragraf 165 SGB III haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld für bis zu drei Monate rückständigen Nettolohn vor dem Insolvenzereignis. Das umfasst Grundgehalt, Überstunden und vertraglich vereinbarte Zulagen.
Gezahlt wird nicht vom insolventen Arbeitgeber, sondern von der Agentur für Arbeit. Der Anspruch besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus, solange ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt.
Die Frist: zwei Monate, kein Tag mehr
Der Haken? Die Antragsfrist. Sie beträgt exakt zwei Monate ab dem Insolvenzereignis. Das ist in der Regel der Tag, an dem das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet, den Antrag mangels Masse abweist, oder der Betrieb vollständig eingestellt wird.
Wer diese Frist versäumt, verliert den gesamten Anspruch. Und das passiert häufiger als man denkt, weil viele Arbeitnehmer gar nicht wissen, dass Insolvenzgeld existiert. Der Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt, online oder persönlich. Mitzubringen: Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnungen und (falls vorhanden) das Schreiben des Insolvenzverwalters.

Für Selbständige: kostenlose Beratung
Die Insolvenzwelle trifft nicht nur Angestellte. Selbständige und Kleinunternehmer stehen ebenfalls unter Druck, vor allem wenn Auftraggeber wegbrechen oder Kunden nicht mehr zahlen. Laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) bieten sowohl IHK als auch Handwerkskammer kostenlose Krisenberatung an. Das Angebot umfasst eine finanzielle Lageanalyse, Optionen zur Restrukturierung und Begleitung durch ein geordnetes Insolvenzverfahren, wenn es so weit kommt.
Wichtig für Geschäftsführer: Das deutsche Insolvenzrecht verpflichtet zur Anmeldung innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Wer zu lange wartet, haftet persönlich. Früher handeln ist also nicht nur ratsam, sondern gesetzlich geboten.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Ihr Arbeitgeber bereits Insolvenz angemeldet hat oder Anzeichen zeigt (verspätete Gehaltszahlungen, Entlassungswellen, Filialschließungen), dann gilt als Erstes: nicht kündigen. Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend, auch wenn Sie noch beschäftigt sind. Das sichert Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sammeln Sie alle Unterlagen: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Korrespondenz mit dem Arbeitgeber. Diese Dokumente brauchen Sie für den Insolvenzgeld-Antrag. Und merken Sie sich die Frist: zwei Monate ab dem offiziellen Insolvenzereignis.
Brauchen Sie Unterstützung in Ihrer Muttersprache? Viele Migrationsberatungsstellen bieten mehrsprachige Hilfe an und können Sie bei Terminen bei der Agentur für Arbeit begleiten. Eine Übersicht finden Sie auf der BAMF-Seite für Migrationsberatung.
Quellen
- DW Arabic: Firmeninsolvenzen auf 20-Jahres-Rekord (April 2026)
- Agentur für Arbeit: Insolvenzgeld für Arbeitnehmer (SGB III Paragraf 165 ff.)
- Industrie- und Handelskammer (IHK): Beratung für Unternehmen in der Krise
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