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KI-Anlagetipps: Plausibel reicht nicht

Nennt ein Chatbot Einkommen und Sparziel in seiner Antwort, wirkt der Vorschlag schnell persönlich.

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Bildquelle: Asdrubal · CC BY-SA 4.0

Redaktioneller BelegGeprüft2 QuellenlinksAktualisiert 1. November 2026Methodik
Quellenbeleg

Wer einen überzeugenden Depotvorschlag aus dem Chat direkt übernimmt, kann auf Grundlage falscher Informationen Geld anlegen. Selbst eine sachlich richtige Antwort beantwortet noch nicht die Frage, ob der Vorschlag zum eigenen Budget passt. Ein tagesschau-Bericht vom 31. Oktober 2026 beschreibt die Möglichkeiten und Fehlerquellen von ChatGPT und Claude bei Finanzfragen. Für Anleger liegt eine wichtige Grenze zwischen einer passend klingenden Antwort und einer nachvollziehbaren Prüfung ihrer persönlichen Situation.

Was das Gesetz vom Anbieter verlangt

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA warnte laut tagesschau-Bericht bereits 2025 davor, sich bei der Geldanlage allein auf Chatbots zu verlassen. Öffentlich zugängliche KI-Anwendungen unterliegen demnach nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie zugelassene Anlageberater.

Für die vom Gesetz erfasste Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung beschreibt § 64 Absatz 3 WpHG auf Gesetze im Internet konkrete Pflichten des Wertpapierdienstleistungsunternehmens. Es muss die erforderlichen Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen mit bestimmten Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen einholen. Hinzu kommen die finanziellen Verhältnisse einschließlich der Verlusttragfähigkeit sowie die Anlageziele einschließlich der Risikotoleranz. Empfohlen werden dürfen nur Instrumente und Dienstleistungen, die nach diesen Angaben geeignet sind.

Damit sind unterschiedliche Fragen gemeint: Wie viel Kursschwankung hält jemand aus? Und welche Verluste kann die Person finanziell tragen? Eine Angabe zum Einkommen oder ein genanntes Sparziel allein deckt diese Prüfung nicht ab.

Bei einer erfassten Anlageberatung für Privatkunden muss das Wertpapierdienstleistungsunternehmen zudem eine Geeignetheitserklärung nach § 64 Absatz 4 WpHG bereitstellen. Sie gehört grundsätzlich vor den Vertragsschluss und muss auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen. Darin muss stehen, welche Beratung erbracht wurde und wie die Empfehlung auf Präferenzen, Anlageziele und weitere Merkmale des Kunden abgestimmt ist.

Die Ausnahme bei Fernkommunikation ist eng an Bedingungen geknüpft. Erlaubt das für den Kauf- oder Verkaufsabschluss verwendete Kommunikationsmittel keine vorherige Übermittlung, darf die Erklärung ausnahmsweise unmittelbar nach Vertragsschluss folgen. Dafür muss der Kunde der unverzüglichen nachträglichen Bereitstellung zugestimmt haben. Außerdem muss das Unternehmen angeboten haben, die Ausführung zu verschieben, damit der Kunde die Erklärung vorher erhalten kann. Ein Abschluss aus der Ferne allein erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Was die berichteten Zahlen zeigen

Wie verbreitet Finanzfragen an KI bereits sind, illustriert der Bericht von Angela Göpfert für tagesschau mit zwei Erhebungen. Nach der dort angeführten Bitkom-Umfrage hat jeder vierte Mensch in Deutschland eine KI-Anwendung in finanziellen Angelegenheiten um Rat gefragt. Unter Verweis auf EY nennt der Beitrag außerdem 39 Prozent der Befragten, die KI zur Optimierung ihrer Finanzplanung nutzen. Über die Eignung einer einzelnen Anlageempfehlung sagen diese Nutzungszahlen nichts aus.

Die Studienergebnisse sollte man ebenfalls genau einordnen. Laut tagesschaus Darstellung einer ifo-Untersuchung konnte die historische Wertentwicklung der von 32 Sprachmodellen empfohlenen Portfolios mit professionell verwalteten Vergleichsportfolios mithalten. Ein solcher historischer Vergleich beantwortet allerdings nicht, ob ein konkreter Vorschlag zur eigenen Verlusttragfähigkeit passt.

Kapitalmarktexperte Joachim Nareike betont gegenüber der ARD-Finanzredaktion, wie genau Nutzer ihre eigene finanzielle Lage kennen müssten. Er sieht zugleich Nutzen darin, unterschiedliche Anlageszenarien durchzurechnen. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erkennt eine Chance, sich kostengünstig und unabhängig zu informieren. Der Bericht beschreibt aber auch das Fehlerrisiko: Sprachmodelle können Informationen erfinden oder Zusammenhänge falsch darstellen und dabei überzeugend klingen.

Vor einem Kauf hilft deshalb ein konkreter Abgleich: Öffnen Sie die Produktunterlagen beim Emittenten und prüfen Sie, ob Wertpapierbezeichnung, Kosten und Risiken mit der Chatantwort übereinstimmen. Achten Sie auf den Stand der Angaben. Klären Sie Abweichungen, bevor Sie einen Kaufauftrag erteilen.

Bei einem Angebot persönlicher Beratung fragen Sie nach dem verantwortlichen Unternehmen und dessen regulatorischem Status. Lassen Sie sich erklären, wie Kenntnisse, Erfahrungen, Verlusttragfähigkeit und Anlageziele geprüft wurden. Gehört die Dienstleistung zum erfassten Bereich, fragen Sie auch nach der Geeignetheitserklärung und ihrem Bereitstellungszeitpunkt. Speichern Sie die Antworten und die verwendeten Unterlagen. So lässt sich nachvollziehen, worauf die Empfehlung tatsächlich beruht.

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