LG bestreitet, dass seine Fernseher Gespräche im Wohnzimmer aufzeichnen. In einer von Deutsche Welle wiedergegebenen Stellungnahme weist der Hersteller entsprechende Vorwürfe von Sicherheitstestern zurück. Für Besitzer bleibt damit eine praktische Aufgabe: herausfinden, welche Funktionen auf ihrem Gerät aktiv sind und welche Freigaben sie erteilt haben.
DW berichtet über eine Untersuchung von Gamers Nexus gemeinsam mit Level 1 Tech und unabhängigen Sicherheitsforschern an im Einzelhandel erhältlichen LG-OLED-Fernsehern. Modellnummern, Betriebssystemversionen und den Zeitpunkt der Tests nennt der Bericht nicht. Ob das eigene Gerät betroffen ist, lässt sich daraus also nicht ablesen.
Laut DW beobachteten die Tester, dass Fernseher im lokalen Netzwerk nach Geräten wie Smartphones und Smartwatches suchten. Bestimmte Informationen seien außerdem an die Werbesparte von LG übermittelt worden. Welche Informationen das im Einzelnen waren, schlüsselt der Bericht nicht auf. Davon zu trennen ist der weitergehende Vorwurf, einige Geräte könnten im Standby Ton erfassen, ohne Internetverbindung speichern und später übertragen. Diese Darstellung ist umstritten.
Nach der von DW zitierten Erklärung zeichnet LG weder im Betrieb noch im Standby Gespräche in der Umgebung auf. Die Sprachverarbeitung beginne erst, wenn Nutzer die Sprachsteuerung über das Aktivierungswort oder die Sprach- beziehungsweise KI-Taste der Fernbedienung einschalten. Das Aktivierungswort werde lokal erkannt; ohne dessen Erkennung werde Ton weder gespeichert noch übertragen. Das ist die Position des Unternehmens, keine unabhängige Bestätigung durch DW.
Auch die automatische Inhaltserkennung ACR gehört zur Debatte. Sie dient dem Bericht zufolge dazu, abgespielte Inhalte anhand akustischer Fingerabdrücke zu erkennen, auch bei angeschlossenen externen Geräten. LG erklärt, dafür verarbeite der Fernseher diese Fingerabdrücke intern, ohne Bildschirmbilder, Video- oder Tonaufnahmen anzufertigen. Ein Fingerabdruck des laufenden Programms belegt für sich genommen keine Aufzeichnung von Gesprächen im Raum. Inhaltserkennung und Sprachsteuerung sollten deshalb bei der Prüfung der Einstellungen getrennt betrachtet werden.
Für das Speichern und Auslesen von Geräteinformationen setzt § 25 TDDDG, veröffentlicht bei Gesetze im Internet, grundsätzlich eine Einwilligung voraus. Nutzer müssen dafür klare und ausreichend ausführliche Informationen erhalten. Information und Einwilligung müssen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Die Vorschrift betrifft das Speichern von Informationen auf dem Endgerät und den Zugriff auf dort bereits gespeicherte Informationen.
Absatz 2 enthält zwei Ausnahmen: Eine solche Einwilligung ist entbehrlich, wenn das Speichern oder Auslesen ausschließlich dazu dient, eine Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz zu übertragen. Sie ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn der Vorgang unbedingt notwendig ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen. Welche Ausnahme greift, hängt somit vom konkreten Vorgang und seinem Zweck ab. Der DW-Bericht allein erlaubt kein Urteil darüber, ob eine bestimmte LG-Funktion gegen diese Vorschrift verstößt.
Notieren Sie zunächst Modell und Betriebssystemversion Ihres Fernsehers. Prüfen Sie anschließend die dort angebotenen Datenschutzoptionen und Einwilligungen. LG bezeichnet Inhaltserkennung, Spracherkennung und interessenbezogene Werbung laut DW als optional und über die Einstellungen schaltbar. Lesen Sie die Beschreibungen einzeln und halten Sie fest, was aktiviert ist und was Sie ändern. Bleibt der Zweck unklar, fragen Sie beim LG-Support mit Ihren Gerätedaten nach. Einen für alle Modelle belegten Menüpfad liefert der Bericht ebenso wenig wie die Zusicherung, dass ein einzelner Schalter sämtliche Datenerfassung beendet.
Redaktioneller Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
Berlinuna Redaktion · Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.
So arbeiten wir: redaktionelle MethodikWeiter von hier
Passende Lektüre, ein praktischer nächster Schritt oder das Spiel des Tages.
- 01
Wohngeld gibt es erst ab dem Antragsmonat
Wohngeld gibt es nicht für die Monate, in denen man gezögert hat. Nach § 25 des Wohngeldgesetzes beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Antragsmonats. Wer glaubt, zu viel zu verdienen, oder unsicher ist, ob der eigene Aufenthaltsstatus zählt, sollte deshalb früh rechnen. Was über den Anspruch entscheidet, wer ausgeschlossen ist, wo der Antrag gestellt wird und wie weit die geplante Neuordnung für 2027 ist.
Lebensführerفريق برليننا - 02
Basiskonto: Was tun, wenn die Bank ablehnt?
Die Miete muss überwiesen werden, doch die Bank lehnt die Kontoeröffnung ab. Damit ist noch nicht geklärt, ob ein Anspruch auf ein Basiskonto besteht. Entscheidend sind der ausdrücklich gestellte Antrag, die Voraussetzungen und der Ablehnungsgrund. Welche Unterlagen helfen, was die Bank innerhalb von zehn Geschäftstagen tun muss und wie sich bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen lässt, statt nur eine allgemeine Beschwerde zu schicken.
Lebensführerفريق برليننا
