Lohnabzug in der Fleischindustrie? Illegal
Seit dem 1. Januar 2021 sind Werkvertraege und Leiharbeit in der Fleischzerlegung und Schlachtung verboten. Arbeitnehmer muessen direkt beim Schlachtbetrieb angestellt sein, mit schriftlichem Vertrag, vollstaendiger Lohnabrechnung und Mindestlohn von 13,90 Euro. Wer Lohnabzuege als angebliche Vermittlungsgebuehr erlebt, hat Rechtsanspruch auf Rueckzahlung. Beratungsstellen wie Faire Mobilitaet (DGB) helfen kostenlos und mehrsprachig, ohne Risiko fuer den Aufenthaltstitel.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: PublicDomainPictures/Pixabay · Pixabay License
Seit dem 1. Januar 2021 sind Werkvertraege und Leiharbeit in der Fleischzerlegung und im Schlachtbetrieb gesetzlich verboten. Dennoch gibt es weiterhin Arbeitskraefte aus Drittstaaten, die ueber Vermittler in das Gewerbe gelangen und am Monatsende Abzuege auf der Lohnabrechnung finden, die niemand verstaendlich erklaert. Laut Monitor-Recherche des WDR vom 21. April 2026 ist dieses Muster kein Einzelfall. Was dabei zuerst verloren geht, ist nicht nur Geld, sondern das Wissen um die eigenen Rechte.
Viele Beschaeftigte in Niedriglohnbranchen schweigen aus einem einzigen Grund: Sie glauben, eine Beschwerde gefaehrde ihren Aufenthalt. Das Gegenteil ist richtig, solange die Beschaeftigung selbst legal ist. Der folgende Ueberblick bringt die wichtigsten rechtlichen Ankerpunkte und die konkreten Anlaufstellen zusammen, die arabischsprachige Beschaeftigte in Deutschland kostenlos nutzen koennen.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz: direkte Anstellung ist Pflicht
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz (AKG) des Bundesministeriums fuer Arbeit und Soziales ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Fuer die Fleischzerlegung und Schlachtung regelt es eine klare Vorgabe: Wer in diesen Bereichen arbeitet, muss direkt beim Schlachtbetrieb angestellt sein. Werkvertraege und Leiharbeit sind in diesen Taetigkeiten seitdem unzulaessig. Jede Konstruktion ueber Subunternehmen oder Personalvermittler, die dieses Prinzip umgeht, verstoesst gegen das Gesetz. Die Verantwortung dafuer liegt beim Betrieb und beim Vermittler, nicht bei der Arbeitskraft.
Mindestlohn 13,90 Euro und die Zeichen von Lohndiebstahl
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Er gilt unabhaengig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus. Wer unter diesem Betrag bezahlt wird, erhaelt einen zu niedrigen Lohn. Das gilt auch dann, wenn der Stundensatz rechnerisch zwar ueber 13,90 Euro liegt, am Ende aber Abzuege fuer angebliche Vermittlungsgebuehren, Unterkunft oder Arbeitskleidung den Nettolohn darunter druecken.
Drei Warnsignale deuten in der Praxis auf Lohndiebstahl hin. Erstens: Es gibt keine ordentliche Lohnabrechnung auf Papier, oder sie wird nur fluechtig gezeigt und wieder eingezogen. Zweitens: Auf der Abrechnung stehen Abzuege unter Begriffen wie 'Gebuehr', 'Vermittlung' oder 'Service', die niemand erklaert. Drittens: Ueberstunden werden geleistet, aber weder vollstaendig dokumentiert noch verguetet. Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschaeftigten systematisch zu erfassen. Fehlt diese Erfassung, ist das ein zusaetzlicher Rechtsverstoss.

Dokumentieren, bevor Sie den Arbeitgeber ansprechen
Wer rechtliche Schritte pruefen moechte, braucht Unterlagen. Heben Sie jede Lohnabrechnung auf, auch unvollstaendige. Fotografieren Sie jeden aushaengenden Dienstplan mit dem Smartphone. Notieren Sie taeglich Ihre tatsaechlichen Arbeitszeiten mit Datum, gern in einer einfachen Notiz-App. Speichern Sie Chatverlaeufe, die sich auf Dienstanweisungen, Schichtaenderungen oder zugesagte Zahlungen beziehen. Diese Belege verwandeln eine muendliche Schilderung in einen pruefbaren Fall.
Bewahren Sie zusaetzlich alle Unterlagen auf, die mit der Anwerbung im Herkunftsland zusammenhaengen: unterschriebene Vereinbarungen mit Vermittlern, Belege ueber gezahlte Gebuehren, Reisedokumente. Rechtsansprueche auf Rueckforderung unrechtmaessig einbehaltener Betraege setzen in der Regel voraus, dass Hoehe und Zeitpunkt der Abzuege belegt werden koennen.
Faire Mobilitaet: kostenlose Beratung auch auf Arabisch
Die wichtigste Anlaufstelle fuer Betroffene ist Faire Mobilitaet, ein vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) getragenes Netz aus Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhaengig von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Krankenkassenstatus. An mehreren Standorten, darunter Berlin, Hamburg, Muenchen, Frankfurt, Stuttgart und Dortmund, wird die Beratung auch auf Arabisch angeboten.
Der erste Kontakt erfolgt in der Regel per Telefon oder E-Mail. In einem Termin werden die Unterlagen gesichtet und es wird eingeordnet, welche Schritte rechtlich sinnvoll sind, etwa ein Schreiben an den Arbeitgeber, eine arbeitsgerichtliche Klage oder ein Hinweis an die zustaendige Behoerde. Eine Verpflichtung zu weiteren Schritten entsteht durch die Beratung nicht, die Entscheidung bleibt beim Beschaeftigten.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit: eine Schutzbehoerde, keine Gegnerin
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll ist die staatliche Stelle, die Verstoesse gegen das Mindestlohngesetz, illegale Beschaeftigung und Sozialversicherungsbetrug aufklaert. Hinweise koennen anonym abgegeben werden, schriftlich, per Onlineformular oder bei der oertlichen Dienststelle. Die Pruefung richtet sich gegen den Arbeitgeber und die Vermittler, nicht gegen die Beschaeftigten.
Entscheidend fuer viele Betroffene ist folgender Punkt: Wer selbst legal in Deutschland beschaeftigt ist, riskiert durch einen Hinweis an die FKS oder an eine Beratungsstelle keinen Verlust des Aufenthaltstitels. Diese rechtliche Ausgangslage ist bewusst so gestaltet, weil die Angst vor aufenthaltsrechtlichen Folgen ausbeuterische Strukturen stabilisiert. Schweigen schuetzt hier nicht die Beschaeftigten, sondern diejenigen, die gegen das Gesetz verstossen.
In der Praxis empfehlen Fachberatungen, zuerst Faire Mobilitaet zu kontaktieren, bevor die FKS direkt eingeschaltet wird. Die Beratung ordnet ein, ob der Fall fuer einen FKS-Hinweis geeignet ist, ob eine arbeitsrechtliche Klage aussichtsreicher waere oder ob ein aussergerichtliches Schreiben an den Arbeitgeber genuegt, um Lohnnachzahlungen auszuloesen.
Was das Schweigen langfristig kostet
Wer ueber Monate oder Jahre hinweg unterhalb des Mindestlohns arbeitet, ohne vollstaendig zur Sozialversicherung angemeldet zu sein, verliert nicht nur laufendes Einkommen. Er verliert auch Anspruchszeiten in der Rentenversicherung, kuerzere Anwartschaften auf Arbeitslosengeld und im Krankheitsfall den vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Luecken lassen sich nachtraeglich nur schwer schliessen. Eine rechtzeitige Beratung bewahrt daher nicht allein den aktuellen Lohn, sondern auch spaetere Anspruechsgrundlagen.
Drei Schritte fuer heute
Drei Handlungen erfordern keinen Termin und koennen in einer Viertelstunde erledigt werden. Erstens: Alle Lohnabrechnungen der letzten Monate in einem Ordner sammeln und abfotografieren. Zweitens: Eine Liste der tatsaechlichen Arbeitszeiten der vergangenen zwei Wochen aus dem Gedaechtnis aufschreiben, mit Datum. Drittens: Unter faire-mobilitaet.de/beratungsstellen die naechstgelegene Beratungsstelle heraussuchen und die Rufnummer speichern. Der Anruf selbst kann auf den naechsten Tag warten. Die Vorbereitung macht ihn deutlich kuerzer.
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