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Mehrweg bleibt weit unter dem Ziel
Deutsche Glasgetränkeflasche; das Bild dient der Verpackungsillustration und bewertet die sichtbare Marke nicht.

Bildquelle: Ralf Roletschek / Wikimedia Commons (Public domain)

Mehrweg bleibt weit unter dem Ziel

Die Flasche verschwindet im Automaten, das Pfand kommt zurück. Viele schließen daraus: Sie wird gereinigt und wieder befüllt. Genau das stimmt nicht automatisch. Neue Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen eine große Lücke zwischen Kreislaufgefühl und Mehrwegwirklichkeit. Entscheidend ist nicht der Pfandbetrag, sondern der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis direkt am Regal: EINWEG oder MEHRWEG.

Redaktioneller BelegGeprüft3 QuellenlinksAktualisiert 13. Juli 2026Methodik

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Der Pfandautomat zahlt das Geld aus, doch die zurückgegebene Flasche wird nicht zwangsläufig wiederbefüllt. Im Jahr 2024 lag der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen in Deutschland bei 34,5 Prozent. Veröffentlicht hat die Zahl das Umweltbundesamt am 8. Juli 2026.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes stieg die Quote gegenüber dem Vorjahr nur um 0,2 Prozentpunkte. Grundlage ist eine Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung im Auftrag der Behörde. Gemessen wurde das abgefüllte Getränkevolumen innerhalb des beschriebenen Untersuchungsrahmens, nicht der Anteil aller Verpackungen in Deutschland.

70 Prozent stehen im Gesetz

Das Verpackungsgesetz setzt in Paragraf 1 Absatz 3 ein Ziel von mindestens 70 Prozent für Getränke in Mehrwegverpackungen. Der aktuelle Gesetzestext macht daraus allerdings keine individuelle Kaufpflicht. Die Messung für 2024 verfehlte die Zielmarke um 35,5 Prozentpunkte.

Einweg-Kunststoffflaschen waren laut UBA mit 38,6 Prozent die häufigste Verpackungsart. Mehrweg-Glasflaschen kamen auf 25,2 Prozent, Einweg-Getränkekartons auf 13,1 Prozent. Diese Werte beschreiben Marktanteile nach Getränkevolumen. Sie sagen nicht, dass Einwegmaterial gar nicht recycelt wird.

Der Hinweis am Regal entscheidet

Für den Einkauf gibt es einen einfachen, gesetzlich verankerten Prüfpunkt. Paragraf 32 verlangt bei pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen den sichtbaren Hinweis EINWEG. Bei Mehrweggetränken muss MEHRWEG am Verkaufsort stehen. Die Kennzeichnung soll sich in unmittelbarer Nähe zum Produkt befinden und mindestens so groß wie die Preisauszeichnung sein. Die Kennzeichnungspflicht steht hier.

Beim nächsten Getränkekauf lohnt deshalb ein Blick neben den Preis, bevor die Flasche im Wagen landet. Pfand bedeutet Rückgabe und Erstattung; Mehrweg bedeutet darüber hinaus, dass die Verpackung für eine wiederholte Nutzung im selben Zweck ausgelegt ist und in einem Rücknahmesystem zirkuliert.

Das gezeigte Foto einer deutschen Glasflasche dient als konkrete Verpackungsabbildung. Es ist keine Bewertung der sichtbaren Marke. Maßgeblich für den Artikel sind die bundesweite UBA-Erhebung und die Unterscheidung im Verpackungsgesetz.

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13. Juli 2026
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