
Bildquelle: Alabasterstein / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Nicht-EU-Pakete können teurer werden
Der Kauf ist bezahlt, doch an der deutschen Grenze kann die Rechnung weiterlaufen. Seit dem 1. Juli gilt eine Zollregel für Kleinsendungen bis 150 Euro nicht mehr. Das bedeutet nicht, dass jedes Paket gleich teuer wird. Drei Angaben im Shop entscheiden darüber, ob der Preis im Warenkorb dem tatsächlichen Endpreis überhaupt nahekommt.
Berlinuna Redaktion
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Das Paket kann Deutschland erreichen, bevor seine endgültige Rechnung feststeht. Seit dem 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen bis 150 Euro entfallen, wie die Bundesregierung in ihrer Juli-Übersicht mitteilt.
Was sich tatsächlich geändert hat
Betroffen sind Einfuhren aus zollpflichtigen Drittstaaten, vor allem Bestellungen bei Plattformen und Händlern außerhalb der EU. Die frühere 150-Euro-Schwelle schützt eine Sendung nicht mehr automatisch vor Zoll. Einen einheitlichen Aufschlag gibt es trotzdem nicht: Warenart, Ursprung und Wert bleiben entscheidend. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll sind zudem nicht dasselbe.
Die Europäische Kommission erläutert die Regeln für Kleinsendungen. Der deutsche Zoll bündelt die Hinweise zu Postsendungen und Internetbestellungen. Diese Seiten sind belastbarer als ein pauschales „keine Gebühren“ im Werbebanner eines Shops.
Drei Angaben vor dem Kauf prüfen
Entscheidend ist erstens das tatsächliche Versandland, nicht nur der Firmensitz. Zweitens braucht man Warenwert, Versandkosten und eine genaue Produktbeschreibung. Drittens sollte man auf zoll.de die Warengruppe prüfen. Bleibt offen, ob der Händler Einfuhrabgaben vorab erhebt, ist der Warenkorbpreis möglicherweise nicht der Endpreis.
Bei teuren oder schwer einzuordnenden Waren lohnt sich vor der Bestellung eine Nachfrage beim Zollamt. Rechnung, Zahlungsnachweis und Produktbeschreibung sollten aufbewahrt werden, weil sie für die Abfertigung verlangt werden können.
Die praktische Frage lautet deshalb nicht nur: Was kostet das Produkt? Ebenso wichtig sind Versandland, Warentarif und die Angabe, ob Einfuhrabgaben bereits enthalten sind.
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Redaktioneller Kontext
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- Geprüft
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- Aktualisiert
- 14. Juli 2026
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