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Meta-Strafe soll in New Mexicos Bildung gehen

Eine hohe Strafe gegen Meta sagt noch nicht, ob Facebook-Nutzer in Deutschland Geld bekommen.

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Bildquelle: Nokia621 · CC BY-SA 4.0

Redaktioneller BelegGeprüft2 offizielle LinksAktualisiert 22. Oktober 2026Methodik
Quellenbeleg

Für die Bildung in New Mexico ist das Geld aus der gegen Meta verhängten Strafe vorgesehen. Die Sanktion beträgt laut dem tagesschau-Bericht vom 22. Oktober 2026 25 Milliarden Dollar. Die Verfassung des US-Bundesstaats schreibt diese Verwendung für Verbraucherschutz-Geldbußen vor.

Richter Francis Mathew verhängte die Strafe gegen den Facebook-Mutterkonzern dem Bericht zufolge wegen irreführender Aussagen. Facebook habe seinen Nutzern Kontrolle über ihre Daten versprochen, die sie tatsächlich nicht gehabt hätten. Die Sanktion knüpft laut dieser Darstellung an die Täuschung an, nicht allein an den Abfluss von Nutzerdaten. Der Betrag ist keine individuelle Entschädigung für Facebook-Nutzer.

New Mexico hatte Meta 2021 verklagt. Ende September stellte eine Jury die Haftung des Unternehmens wegen irreführender Angaben zur Weitergabe persönlicher Daten an Anwendungen von Drittanbietern fest, schreibt die tagesschau in ihrem Bericht vom 21. Oktober 2026. Hintergrund ist der im März 2018 bekannt gewordene Cambridge-Analytica-Skandal: Daten von etwa 87 Millionen Facebook-Nutzern wurden demnach ohne deren Zustimmung ausgewertet.

Meta will laut dem Bericht vom 22. Oktober in Berufung gehen. Auf die Strafsumme fallen dem Bericht zufolge laut Urteil 15 Prozent Zinsen an, solange sie nicht bezahlt ist.

Was einen eigenen Anspruch trägt

Für eine eigene Forderung nach europäischem Datenschutzrecht ist Artikel 82 der auf EUR-Lex veröffentlichten DSGVO die gesonderte Grundlage. Er verlangt einen materiellen oder immateriellen Schaden durch einen Verstoß gegen die Verordnung. Zu prüfen sind also Verstoß, Schaden und deren Zusammenhang sowie die Haftungsregeln. Die betreffende Stelle kann sich entlasten, wenn sie nachweist, für den schadensauslösenden Umstand in keiner Weise verantwortlich zu sein. Das US-Urteil belegt diese Voraussetzungen für Ihren Fall nicht automatisch.

Die beiden anderen Vorschriften haben andere Aufgaben: Artikel 77 eröffnet bei einer vermuteten rechtswidrigen Verarbeitung eigener Daten die Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht, insbesondere im Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthalts, des Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes. Artikel 83 regelt dagegen behördliche Geldbußen. Diese europäischen Regeln erklären nicht die Rechtsgrundlage des Urteils aus New Mexico.

Eine konkrete Anlaufstelle in Berlin

Wer in Berlin wohnt und eine Verarbeitung seiner Daten beanstanden möchte, kann sich an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Sie ist die Datenschutzaufsicht des Landes Berlin. Öffnen Sie ihre offizielle Seite zum Einreichen einer Beschwerde und nutzen Sie das dort angebotene Beschwerdeformular. Damit bitten Sie die Aufsicht um Prüfung der Datenverarbeitung. Eine Geldforderung nach Artikel 82 muss gesondert beurteilt werden.

Beschreiben Sie dafür den Vorgang hinter Ihrem eigenen Konto: Welche Daten betrifft er, welche Verarbeitung beanstanden Sie und welchen Schaden verbinden Sie damit? Sichern Sie vorhandene Mitteilungen des Unternehmens und passende Belege. Das macht aus der allgemeinen Nachricht einen Sachverhalt, den die Berliner Datenschutzaufsicht prüfen kann.

Bei der zeitlichen Einordnung kommt es auf die Verarbeitung an. Der Skandal wurde im März 2018 bekannt; die DSGVO gilt nach Artikel 99 Absatz 2 auf EUR-Lex ab dem 25. Mai 2018. Wann Ihre Daten verarbeitet wurden, lässt sich aus dem Datum der Enthüllung nicht ableiten. Dieses Datum allein begründet deshalb auch keinen Anspruch nach Artikel 82. Halten Sie belegbare Verarbeitungsdaten fest. Fehlen Ihnen diese Angaben, benennen Sie die Lücke in Ihrer Beschwerde, statt einen Zeitpunkt anzunehmen.

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Redaktioneller Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.

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