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Mindestlohn: Stunden jetzt prüfen
Der Monatslohn kann ordentlich aussehen, während unbezahlte Minuten vor der Schicht, Ladezeiten oder Überstunden den echten Stundenlohn drücken. Wer nur auf den Endbetrag schaut, übersieht leicht Geld, das jeden Monat fehlt. Eine private Wochenliste reicht oft, um vor Hotline oder Beratung zu sehen, ob die Rechnung kippt. So wird aus Verdacht eine prüfbare Zahl.
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Wer zehn Minuten vor Schichtbeginn im Laden steht oder nach Feierabend noch Pakete lädt, sieht das Problem oft nicht im Vertrag. Der Monatsbetrag kann stimmen und der echte Stundenlohn trotzdem fallen, weil Arbeitszeit nicht in der Abrechnung auftaucht.
Nach Angaben des BMAS gilt seit 1. Januar 2026 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 13.90 EUR/hour Euro pro Stunde. Das Ministerium nennt auch die Mindestlohn-Hotline 030 60 28 00 28. Hilfreich wird diese Nummer erst, wenn die eigenen Stunden nachvollziehbar sind.
Die entscheidende Frage lautet: Werden Vorarbeit, Nacharbeit und Überstunden bezahlt? Das BMAS verweist auf Dokumentationspflichten in bestimmten Branchen. Berichte von WELT/dpa aus Thüringen und Sachsen-Anhalt über Zollkontrollen 2026 zeigen typische Prüfstellen: Arbeitszeiten, Ladezeiten, Überstunden. Das ist kein Beweis gegen den eigenen Betrieb, aber ein Hinweis auf die Rechenfrage.
Notieren Sie eine Woche lang den tatsächlichen Beginn, das tatsächliche Ende, Pausen sowie Warte- und Ladezeiten. Teilen Sie dann den Bruttolohn für diese Zeit durch die bezahlten Stunden. Dienstplan, WhatsApp-Nachrichten und Fotos der Zeiterfassung helfen, die Rechnung später zu erklären.
Wenn die Rechnung nicht aufgeht, beginnen Sie nicht mit einem Streit aus dem Bauch heraus. Rufen Sie die BMAS-Hotline an oder fragen Sie eine Beratungsstelle oder Gewerkschaft, bevor Sie unterschreiben, dass alle Stunden bezahlt wurden. Die Kernfrage ist nicht, ob der Monatslohn groß wirkt, sondern ob jede Arbeitsstunde zählt.
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Redaktioneller Kontext
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- Geprüft
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- Aktualisiert
- 16. Juni 2026
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