Berlin
Neuer Pass? Erst Ablaufdatum prüfen
Der Eingang des Landesamts für Einwanderung in Berlin.

Bildquelle: Nicolas Bouliane / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0) · CC BY-SA 4.0

Neuer Pass? Erst Ablaufdatum prüfen

Der neue Pass ist da, der Aufenthaltstitel verweist noch auf den alten. Jetzt nicht automatisch einen Übertrag buchen: In Berlin entscheidet unter anderem die Restlaufzeit von sechs Monaten. Dazu kommen seit Juli 2025 neue Fotoregeln. Wer mit Papierfoto erscheint, kann den Termin unnötig verlangsamen und am Ende Zeit sowie Gebühren doppelt planen.

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Der neue Pass liegt da, aber der elektronische Aufenthaltstitel verweist noch auf den alten. Bevor Sie einen Termin für den Übertrag buchen, prüfen Sie das Ablaufdatum. In Berlin weist Service Berlin darauf hin: Ist die Aufenthaltserlaubnis nur noch maximal sechs Monate gültig, ist der Übertrag nicht sinnvoll; dann soll die Verlängerung beim LEA geprüft werden.

Dieser Text gilt für Berlin. In anderen Städten entscheidet die lokale Ausländerbehörde. Der praktische Punkt bleibt: nicht automatisch die falsche Dienstleistung buchen, nur weil ein neuer Pass vorliegt.

Wann das Bürgeramt zuständig ist

Ein Übertrag im Bürgeramt kommt in Berlin grundsätzlich in Betracht, wenn der Hauptwohnsitz in Berlin liegt, der alte Pass vorhanden ist, die Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist und der Titel in Berlin ausgestellt oder zuletzt in einem Berliner Bürgeramt übertragen wurde. Außerdem dürfen zwischen Ablauf des alten Passes und Ausstellung des neuen Passes nicht mehr als sechs Monate liegen; eine durchgehende Ausreise von mehr als sechs Monaten schließt den Weg ebenfalls aus.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist meist das Landesamt für Einwanderung zuständig. Die LEA-Seite Aufenthalt in Deutschland bündelt die Berliner Aufenthaltsdienste, von Aufenthaltserlaubnis über Blaue Karte EU bis eAT.

Neue Fotoregeln

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regeln für biometrische Passfotos. Das LEA erklärt auf seiner Seite zu digitalen Fotos, dass Fotos direkt in Behörden oder von digital angebundenen Fotostudios sicher elektronisch übermittelt werden müssen. Für Termine ab 14. Juli 2025 sollen klassische Papierfotos nicht mehr mitgebracht werden. Möglich sind ein QR-Code vom Studio oder ein PointID-Foto vor Ort für 6 Euro.

Ausnahmen nennt das LEA unter anderem für bestimmte Dokumente im Ukraine-Kontext, Duldungen und Aufenthaltsgestattungen. Wer darunter fällt, sollte die aktuelle LEA-Seite vor dem Termin prüfen.

Unterlagen und Gebühren

Für den Übertrag werden in der Regel der neue Pass, der alte Pass, der eAT mit Zusatzblatt oder der alte eingeklebte Titel sowie ein akzeptiertes digitales Passfoto benötigt. Service Berlin nennt 67 Euro für Volljährige und 33,50 Euro für Minderjährige; bei Nachweis bestimmter Sozialleistungen kann die Gebühr entfallen. Nach der Vorsprache dauert die Ausstellung des eAT laut Service Berlin ungefähr vier Wochen.

Der nächste Schritt

Vor der Buchung: Ablaufdatum des Aufenthaltstitels, Ausstellungsdatum des neuen Passes und alten Pass prüfen. Bei mehr als sechs Monaten Restlaufzeit und erfüllten Voraussetzungen kann der Übertrag im Bürgeramt passen. Bei maximal sechs Monaten Restlaufzeit: Verlängerung beim LEA prüfen. Bei abgelaufenem Titel oder Reiseplänen rechtzeitig LEA oder qualifizierte Beratung kontaktieren.

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22. Juni 2026
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