Gesundheit

Patientenakte: Erste Kopie kostenlos

Der nächste Arzttermin steht an, die Befunde liegen noch in der bisherigen Praxis.

Teilen
Ärztehaus Treptow in Berlin mit großen Blumenskulpturen vor der Fassade

Ärztehaus Treptow in Berlin. Symbolisches Archivfoto ohne Bezug zu einer Beschwerde oder einem Patientenfall. Foto: Lienhard Schulz. CC BY-SA 3.0. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0Bildquelle: Lienhard Schulz · CC BY-SA 3.0

Redaktioneller BelegGeprüft1 offizielle LinksAktualisiert 17. September 2026Methodik
Quellenbeleg

Die erste Kopie der eigenen Behandlungsakte darf nichts kosten. Das gilt auch für eine elektronische Abschrift. Wer für einen Arztwechsel Befunde zusammenträgt, kann sie bei der bisher behandelnden Praxis anfordern, ohne daraus eine Beschwerde über die Behandlung machen zu müssen.

Am 17. September 2026 stellt die Weltgesundheitsorganisation WHO die sichere Versorgung bei nichtübertragbaren Krankheiten in den Mittelpunkt des Welttags der Patientensicherheit. Der Anspruch auf eine erste kostenlose Aktenkopie ist jedoch kein neues Angebot dieses Aktionstags. Er steht im geltenden § 630g BGB.

Für die praktische Anfrage bietet die Verbraucherzentrale eine interaktive Briefvorlage an. Auf ihrer Seite können Patientinnen und Patienten eine Kopie der Patientenakte anfordern; weitere Vorlagen betreffen Röntgenbilder und Unterlagen zur Kostenaufklärung. Richten Sie die Anfrage an die behandelnde Praxis, nennen Sie die gewünschte erste Abschrift und bewahren Sie das Schreiben auf.

Was in der Akte steht, erläutert das Gesundheitsportal gesund.bund.de des Bundesgesundheitsministeriums: Dazu gehören unter anderem Befunde, Diagnosen, Arztbriefe und Angaben zur Behandlung. Es geht um die Dokumentation der jeweiligen Behandelnden. Wer Unterlagen für einen Folgetermin braucht, sollte mit der Praxis klären, wie er die Kopie sicher erhält.

Das Gesetz verlangt auf Anfrage unverzügliche Einsicht in die vollständige eigene Behandlungsakte. Es nennt zugleich Grenzen: Erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter können entgegenstehen. Die Ablehnung muss begründet werden. Eine pauschale Zusage, dass ausnahmslos sämtliche Unterlagen sofort herausgegeben werden, wäre deshalb falsch.

Die Kostenfreiheit bezieht sich hier auf die erste Abschrift. Bei Unklarheiten sollte die Praxis zunächst erklären, was sie ablehnt oder berechnen möchte. Die Unterlagen selbst ersetzen kein ärztliches Gespräch über Befunde. Sie machen es aber möglich, die dokumentierten Behandlungsschritte nachzulesen und gezielte Fragen zum nächsten Termin mitzubringen.

Bildnachweis: Lienhard Schulz · CC BY-SA 3.0

Teilen

Berlinuna Redaktion · Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

So arbeiten wir: redaktionelle Methodik

Weiter von hier

Passende Lektüre, ein praktischer nächster Schritt oder das Spiel des Tages.

  1. 01

    Bibliotheken: Berlins kostenlose Hilfe

    Hinter den Türen der Berliner Bibliotheken warten kostenlose Sprachkurse, Kinderprogramme, arabische Buchsammlungen und Gemeinschaftsräume, von denen viele Araber nichts wissen.

    Nachrichtenفريق برليننا
  2. 02

    Miete zu hoch? Berlin prueft kostenlos

    Eine zu hohe Miete fuehlt sich in Berlin oft wie persoenliches Pech an. Doch genau dieser Vertrag kann ploetzlich zum Fall fuer eine kostenlose Pruefstelle werden. Die neue Berliner Zahl ist kein Markturteil, aber ein lauter Hinweis: Wer jetzt nur weiterzahlt, verschenkt moeglicherweise den Moment, in dem aus Bauchgefuehl ein belegbarer Verdacht wird.

    Berlinفريق برليننا

Kommentare

Kommentare werden geladen...