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Steuerreform: Was Sie heute schon tun koennen

Der Bundesfinanzminister verspricht eine Steuerreform, die mehr Netto bringen soll. Zwischen Ankuendigung und erstem Euro auf dem Konto liegen aber 12 bis 18 Monate Gesetzgebung — und bisher kein Entwurf, kein Stichtag, keine beschlossene Zahl. Was kaum jemand weiss: Es gibt einen Antrag beim Finanzamt, der schon jetzt monatlich Lohnsteuer reduziert. Er heisst Lohnsteuer-Ermaessigungsantrag und wirkt oft ab dem naechsten Lohnzettel — ohne auf eine einzige Bundestagslesung zu warten.

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فريق برليننا

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•2. Mai 2026•4 Min. Lesezeit•3 Aufrufe
Steuerreform: Was Sie heute schon tun koennen
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: benjaminkerber/Pixabay · Pixabay License

Wer in Deutschland angestellt arbeitet, kennt das Gefuehl: brutto klingt gut, netto sieht anders aus. Genau in diese Luecke spielt jede angekuendigte Steuerreform — und genau dort wird auch am meisten falsch erzaehlt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat am 1. und 2. Mai 2026 angekuendigt, in Kuerze ein Konzept fuer eine Steuerreform vorzulegen. Ziel laut seiner Ankuendigung: kleine und mittlere Einkommen entlasten, Spitzenverdiener staerker belasten. Das berichtet die Tagesschau. Wichtig dabei: Konzept, nicht Gesetzentwurf. Es gibt keinen Stichtag, keine beschlossenen Saetze, keine Tabelle.

Was 2026 tatsaechlich gilt

Der Grundfreibetrag — der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer faellt — liegt 2026 bei 12.348 Euro fuer Alleinstehende und 24.696 Euro fuer gemeinsam veranlagte Ehepaare. Diese Zahlen stammen aus den aktuellen Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Oberhalb des Grundfreibetrags greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Er steigt linear-progressiv bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro fuer Alleinstehende beginnt (139.758 Euro fuer gemeinsam veranlagte Ehepaare). Das ist der geltende Tarif — unabhaengig von jeder Pressekonferenz im Bundesfinanzministerium.

Der Antrag, der heute schon wirkt

Wer monatlich weniger Lohnsteuer bezahlen will, muss nicht auf eine Reform warten. Der Lohnsteuer-Ermaessigungsantrag ist ein offizielles, vom Finanzamt verwaltetes Verfahren. Wird er bewilligt, traegt das Finanzamt einen Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) ein. Der Arbeitgeber zieht dann jeden Monat weniger Lohnsteuer vom Brutto ab.

Das ist kein Steuerschlupfloch und keine Optimierungsstrategie. Es ist der vorgesehene Weg, damit absehbare Werbungskosten und besondere Belastungen bereits unterjaehrig wirken — und nicht erst nach der Steuererklaerung als Erstattung zurueckkommen.

Was eingetragen werden kann

Drei Posten lohnen fuer die meisten Beschaeftigten besonders die Pruefung.

Pendlerpauschale: Fuer den Weg zur ersten Taetigkeitsstaette gibt es eine Entfernungspauschale pro Kilometer. Wer weiter pendelt und oft im Buero ist, kommt schnell auf Betraege, die deutlich ueber dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.

Werbungskosten: Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fachbuecher, Berufsverbandsbeitraege, unter Umstaenden ein haeusliches Arbeitszimmer. Pauschal werden bereits 1.230 Euro pro Jahr beruecksichtigt; wer mehr ausgibt, sollte die Belege sammeln.

Kinderbetreuungskosten: Kita-Beitraege oder Tagespflege fuer Kinder bis 14 sind teilweise absetzbar, im Rahmen der gesetzlichen Hoechstgrenzen.

Rechenbeispiel — ausdruecklich illustrativ

Hinweis: Die folgende Zahl ist ein grobes Rechenbeispiel, keine Aussage ueber Ihre persoenliche Steuerlast. Diese haengt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Solidaritaetszuschlag, Sozialversicherungen und individuellen Abzuegen ab.

Eine alleinstehende Person mit 35.000 Euro Bruttojahresgehalt in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, zahlt nach aktuellem Tarif vor weiteren Abzuegen ungefaehr 4.500 bis 5.000 Euro Lohnsteuer im Jahr. Den fuer Sie genauen Wert liefert der BMF-Lohn- und Einkommensteuerrechner — kostenlos, anonym und mit Ihren eigenen Werten.

Konkrete naechste Schritte

Der Antrag laeuft entweder digital ueber das Steuerportal ELSTER oder als Papierformular Antrag auf Lohnsteuer-Ermaessigung, verfuegbar bei jedem Finanzamt und auf den BMF-Seiten. Wird der Antrag bewilligt, wirkt der Freibetrag in der Regel ab dem Folgemonat und gilt bis zum Jahresende; eine Verlaengerung auf zwei Jahre ist in vielen Faellen moeglich.

Praktisch: Pendelkilometer notieren, Quittungen fuer Fortbildung und Arbeitsmittel des laufenden Jahres sortieren, Kita-Vertrag bereitlegen, Summen rechnen. Liegt das Gesamte deutlich ueber den Pauschbetraegen, lohnt der Antrag — er uebersetzt sich direkt in mehr Netto, schon im naechsten Lohnabrechnungsmonat.

Und die angekuendigte Reform?

Bis zum Redaktionsschluss liegt kein Gesetzentwurf vor, kein Kabinettsbeschluss, kein Inkrafttretensdatum. Die Ankuendigung zielt nach Angaben des Ministers unter anderem auf den Abbau der sogenannten kalten Progression — jenem Effekt, bei dem ein inflationsbedingter Lohnzuwachs in einen hoeheren Steuersatz schiebt, ohne dass die reale Kaufkraft steigt. Erklaerte Absicht ist aber nicht beschlossenes Recht.

Schlagzeilen wie Steuern sinken ab Juli oder konkrete Euro-Versprechen pro Haushalt sind ohne Gesetzentwurf nicht belastbar. Wer jetzt etwas an seiner monatlichen Lohnsteuer aendern moechte, hat dafuer ein Werkzeug — und es liegt seit Jahren beim Finanzamt bereit.

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