Ein Anruf beim örtlichen Jugendamt muss nicht warten, bis der Streit über eine Gruppe zu Hause geklärt ist. Wer Rat sucht, kann mit einem konkreten Vorfall beginnen und schildern, was ihn daran belastet. Das gilt für besorgte Eltern ebenso wie für Jugendliche, die selbst Unterstützung suchen.
Wo kann ich anrufen?
Neben dem Jugendamt kommt eine Erziehungsberatungsstelle als erste Anlaufstelle infrage. Ihr gesetzlicher Auftrag ist breiter als die Beratung zu einzelnen Gruppen: Nach § 28 SGB VIII auf Gesetze im Internet sollen solche Angebote Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, persönliche und familiäre Probleme sowie deren Ursachen zu klären und zu bewältigen. Auch Erziehungsfragen gehören dazu. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenarbeiten.
Damit ist nicht zugesichert, dass jede Stelle auf vereinnahmende Gruppen spezialisiert ist. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung deshalb auch, ob die Beratungsstelle das Anliegen bearbeiten kann oder eine spezialisierte Beratung empfiehlt.
Was sollte ich schildern?
Hilfreich sind der Ablauf eines konkreten Vorfalls, sein Zeitpunkt und seine Folgen im Alltag. Dazu gehört auch, wie der Jugendliche die Situation erlebt und welche Unterstützung er sich wünscht. Die Bezeichnung einer Gruppe allein sagt darüber wenig aus. Ebenso belegt ein Familienkonflikt für sich genommen keine schädliche Einflussnahme.
Einen konkreten Anwerbungsweg beschreibt die am 27. Oktober 2026 bei Tagesschau veröffentlichte Recherche des SWR-Teams team.recherche: Sandra Pfander berichtet darin, sie habe in Instagram-Chatgruppen eine Frau kennengelernt, die sie zu einem Bibelkurs eingeladen habe. Nach Darstellung des Berichts wurde der Name der dahinterstehenden Gruppe Shincheonji zunächst nicht offengelegt. Der SWR schildert Versuche, Belastungen junger Menschen für die Anwerbung auszunutzen.
Zur Belastung nennt der Bericht eine infratest-dimap-Befragung im Auftrag des SWR-Teams: 69 Prozent der 18- bis 34-Jährigen fühlten sich wegen anhaltender Krisen stark oder sehr stark belastet, gegenüber 58 Prozent über alle Altersgruppen hinweg. Rund ein Drittel der jüngeren Befragten suchte stärker als vor einigen Jahren nach Sinn, Halt oder Gemeinschaft. Diese Angaben messen keine Mitgliedschaften in vereinnahmenden Gruppen. Weder besondere Aussagen über arabische Familien noch pauschale Urteile über religiöse oder soziale Gemeinschaften lassen sich daraus ableiten.
Wann geht Beratung ohne Wissen der Eltern?
Jugendliche können den Kontakt selbst aufnehmen. § 8 Absatz 2 SGB VIII gibt Kindern und Jugendlichen das Recht, sich in allen Fragen ihrer Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Absatz 3 gewährt ihnen einen Anspruch auf Beratung ohne Wissen der Personensorgeberechtigten, solange eine Mitteilung an diese den Beratungszweck vereiteln würde. Auch ein freier Träger der Jugendhilfe kann diese Beratung übernehmen.
Das ist kein unbegrenztes Geheimhaltungsversprechen für jede Situation. Wer befürchtet, dass die Information der Sorgeberechtigten den Zweck der Beratung zunichtemachen würde, sollte das gleich beim ersten Kontakt ansprechen. Lassen Sie sich vor sensiblen Einzelheiten erklären, welche Grenzen der Vertraulichkeit gelten und unter welchen Umständen Informationen an wen weitergegeben werden könnten.
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