Die höhere Tabaksteuer steht durch einen Gesetzesfehler vorzeitig auf dem Papier, wird aber nicht umgesetzt. Das berichtet tagesschau am 21. Oktober 2026.
Nach Angaben der Redaktion wurde das Änderungsgesetz am 19. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seine Inkrafttretensklausel knüpft an die Verkündung an. Beabsichtigt waren dagegen schrittweise Erhöhungen ab dem 1. Januar 2027.
Das Bundesfinanzministerium hat die Generalzolldirektion laut tagesschau über den technischen Fehler informiert. Der Zoll bezeichnet das Inkrafttreten demnach als „offensichtliche Unrichtigkeit“. Nach Darstellung des Ministeriums soll sich das Rauchen bis zum Jahreswechsel nicht verteuern. Wie der fehlerhafte Gesetzestext berichtigt werden soll, wurde zum Zeitpunkt des Berichts noch geprüft.
Wie der Widerspruch bei Zigaretten entsteht, zeigt die am 21. Oktober abgerufene Fassung von § 2 Tabaksteuergesetz bei Gesetze im Internet. Für Zigaretten im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027 nennt sie einen festen Steueranteil von 14,34 Cent je Stück und einen Anteil von 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises. Die Grundregel für Zigaretten enthält dagegen ohne eigene Jahresbegrenzung, vorbehaltlich der zeitlich bestimmten Ausnahmen, 18,57 Cent je Stück und 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises.
Der höhere Zigarettentarif erscheint außerdem ausdrücklich für den Zeitraum vom 1. Januar 2030 bis 14. Februar 2031. Nach der Erklärung von tagesschau liegt der Fehler darin, dass die niedrigeren Ausnahmen erst 2027 beginnen und die Gegenwart deshalb nicht erfassen. Die genannten Tarifbestandteile legen für sich genommen keinen konkreten Ladenpreis fest. Der Paragraph enthält zusätzlich Mindeststeuerregeln, die bei einer Steuerberechnung zu berücksichtigen wären.
Beim Einkauf hilft ein konkreter Vergleich: den angegebenen Preis mit dem tatsächlich berechneten Betrag abgleichen. Wer eine Nachricht über einen sofortigen Aufschlag oder einen neuen Anwendungstermin weitergeben möchte, sollte vorher Quelle und Datum prüfen.
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