Elterngeld beantragen

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes, die einen Teil des entgangenen Einkommens ersetzt. Es wird insgesamt bis zu 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Es steht allen in Deutschland gemeldeten Personen nach der Geburt zu, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Familie & KinderNur BerlinAntrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt stellen, um rückwirkende Zahlung ab dem Geburtstag zu sichernZuletzt geprüft: 9. Juni 2026

Wer braucht das?

Alle in Deutschland gemeldeten (oder arbeitenden) Personen nach der Geburt eines Kindes. Jahreseinkommen nicht über 175.000 Euro für Paare bzw. 150.000 Euro für Alleinerziehende. Gilt für Ausländer mit qualifiziertem Aufenthaltstitel.

So gehst du vor

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Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt stellen

Wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt stellen, wird Elterngeld rückwirkend ab dem Geburtstag bewilligt. Bei späterer Antragstellung gilt der Antragszeitpunkt als Startdatum.

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Antrag über ElterngeldDigital oder auf Papier ausfüllen

Online-Antrag über das ElterngeldDigital-Portal auf familienportal.de oder Papierformular von LAGeSo Berlin herunterladen und per Post einreichen.

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Einkommensnachweise beifügen

Das Elterngeld ersetzt 65 bis 67 % des entgangenen Nettoeinkommens (mind. 300 Euro, max. 1.800 Euro/Monat beim Basiselterngeld).

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Bescheid abwarten und Auszahlung erhalten

Nach Bewilligung werden die monatlichen Beträge direkt auf das Konto überwiesen. Beide Elternteile können die Monate aufteilen, insgesamt bis zu 14 Monate.

Häufige Fragen

Können Ausländer in Deutschland Elterngeld beziehen?
Ja, wenn Sie einen qualifizierten Aufenthaltstitel haben (Arbeitserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, anerkannte Flüchtlingseigenschaft), sind Sie in der Regel berechtigt. Asylbewerber im laufenden Verfahren können ausgeschlossen sein.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus?
Basiselterngeld wird für volle Monate bezahlt (max. 14 Monate). Elterngeld Plus zahlt für 2 Monate den halben Betrag und ist nützlich, wenn ein Elternteil in Teilzeit arbeitet.
Beeinflusst der Bezug von Elterngeld den Aufenthaltsstatus?
Elterngeld gilt nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, die den Aufenthaltsstatus gefährdet. Es ist eine beitragsunabhängige Familienleistung und hat in der Regel keinen negativen Einfluss auf den Aufenthaltstitel.

Häufige Fehler

  • Zu spät beantragen — nach 3 Monaten entfällt die Rückwirkung und bezahlte Monate gehen verloren
  • Partnerschaftsmonate ignorieren — die vollen 14 Monate gibt es nur, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht
  • Nebenverdienst während der Elternzeit nicht angeben — beeinflusst die Höhe des Elterngelds

Wichtiger Hinweis

Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).