Elterngeld beantragen
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes, die einen Teil des entgangenen Einkommens ersetzt. Es wird insgesamt bis zu 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Es steht allen in Deutschland gemeldeten Personen nach der Geburt zu, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Wer braucht das?
Alle in Deutschland gemeldeten (oder arbeitenden) Personen nach der Geburt eines Kindes. Jahreseinkommen nicht über 175.000 Euro für Paare bzw. 150.000 Euro für Alleinerziehende. Gilt für Ausländer mit qualifiziertem Aufenthaltstitel.
So gehst du vor
Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt stellen
Wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt stellen, wird Elterngeld rückwirkend ab dem Geburtstag bewilligt. Bei späterer Antragstellung gilt der Antragszeitpunkt als Startdatum.
Antrag über ElterngeldDigital oder auf Papier ausfüllen
Online-Antrag über das ElterngeldDigital-Portal auf familienportal.de oder Papierformular von LAGeSo Berlin herunterladen und per Post einreichen.
Einkommensnachweise beifügen
Das Elterngeld ersetzt 65 bis 67 % des entgangenen Nettoeinkommens (mind. 300 Euro, max. 1.800 Euro/Monat beim Basiselterngeld).
Bescheid abwarten und Auszahlung erhalten
Nach Bewilligung werden die monatlichen Beträge direkt auf das Konto überwiesen. Beide Elternteile können die Monate aufteilen, insgesamt bis zu 14 Monate.
Häufige Fragen
Können Ausländer in Deutschland Elterngeld beziehen?
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus?
Beeinflusst der Bezug von Elterngeld den Aufenthaltsstatus?
Häufige Fehler
- Zu spät beantragen — nach 3 Monaten entfällt die Rückwirkung und bezahlte Monate gehen verloren
- Partnerschaftsmonate ignorieren — die vollen 14 Monate gibt es nur, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht
- Nebenverdienst während der Elternzeit nicht angeben — beeinflusst die Höhe des Elterngelds
Wichtiger Hinweis
Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).