Rundfunkbeitrag - Wohnung anmelden
Der Rundfunkbeitrag ist eine verpflichtende monatliche Abgabe pro Wohnung in Deutschland zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er fällt einmal je Wohnung an, unabhängig von der Zahl der Bewohner, und die Anmeldung ist für jeden Wohnungsinhaber Pflicht.
Wer braucht das?
Jede volljährige Person, die eine Wohnung in Deutschland mietet oder besitzt, ist anmeldepflichtig. Es wird ein Beitrag pro Wohnung gezahlt; Mitbewohner einer WG teilen ihn, statt sich einzeln anzumelden.
So gehst du vor
Anmeldeformular öffnen
Rufen Sie das offizielle Anmeldeformular auf rundfunkbeitrag.de auf (Webcode BF02) zur Anmeldung einer Wohnung.
Wohnungsdaten eingeben
Tragen Sie Ihre Wohnadresse und die Namen aller beitragspflichtigen Personen ein. Beachten Sie: Es gilt ein Beitrag pro Wohnung, unabhängig von der Bewohnerzahl.
Zahlungsweise wählen
Wählen Sie die Zahlungsweise; Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Senden Sie das Formular ab und warten Sie auf die Bestätigung und Beitragsnummer per Post.
Befreiung beantragen, falls berechtigt
Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG erhalten, stellen Sie mit dem entsprechenden Nachweis einen Antrag auf Befreiung statt den Beitrag zu zahlen.
Häufige Fragen
Zahlt in einer WG jeder Bewohner den vollen Betrag?
Kann ich mich vom Beitrag befreien lassen?
Wie hoch ist der Beitrag und ist die Anmeldung kostenlos?
Häufige Fehler
- Sich in einer WG einzeln anmelden. Es gilt ein Beitrag pro Wohnung; eine Anmeldung genügt, die Mitbewohner teilen den Betrag.
- Schreiben des Beitragsservice ignorieren. Eine fehlende Anmeldung hebt die Pflicht nicht auf; der Beitrag läuft rückwirkend auf und kann nachgefordert werden.
- Trotz Berechtigung keine Befreiung beantragen. Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG haben Anspruch, müssen sie aber mit Nachweis aktiv beantragen.
Hinweis
Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Wir helfen dir, den Ablauf zu verstehen und Termine zu finden — Buchung, Gebühren und Datenübermittlung erfolgen ausschließlich auf der offiziellen Seite der zuständigen Stelle.