Rundfunkbeitrag - Wohnung anmelden

Der Rundfunkbeitrag ist eine verpflichtende monatliche Abgabe pro Wohnung in Deutschland zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er fällt einmal je Wohnung an, unabhängig von der Zahl der Bewohner, und die Anmeldung ist für jeden Wohnungsinhaber Pflicht.

Steuern & FinanzenBundesweitDer Beitrag fällt ab dem Einzugsmonat an; eine frühzeitige Anmeldung vermeidet RückständeZuletzt geprüft: 9. Juni 2026

Wer braucht das?

Jede volljährige Person, die eine Wohnung in Deutschland mietet oder besitzt, ist anmeldepflichtig. Es wird ein Beitrag pro Wohnung gezahlt; Mitbewohner einer WG teilen ihn, statt sich einzeln anzumelden.

So gehst du vor

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Anmeldeformular öffnen

Rufen Sie das offizielle Anmeldeformular auf rundfunkbeitrag.de auf (Webcode BF02) zur Anmeldung einer Wohnung.

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Wohnungsdaten eingeben

Tragen Sie Ihre Wohnadresse und die Namen aller beitragspflichtigen Personen ein. Beachten Sie: Es gilt ein Beitrag pro Wohnung, unabhängig von der Bewohnerzahl.

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Zahlungsweise wählen

Wählen Sie die Zahlungsweise; Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Senden Sie das Formular ab und warten Sie auf die Bestätigung und Beitragsnummer per Post.

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Befreiung beantragen, falls berechtigt

Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG erhalten, stellen Sie mit dem entsprechenden Nachweis einen Antrag auf Befreiung statt den Beitrag zu zahlen.

Häufige Fragen

Zahlt in einer WG jeder Bewohner den vollen Betrag?
Nein. Es wird ein Beitrag pro Wohnung berechnet, unabhängig von der Bewohnerzahl. Eine Person meldet an, und alle teilen den Betrag untereinander.
Kann ich mich vom Beitrag befreien lassen?
Ja, wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG beziehen. Stellen Sie einen Befreiungsantrag und legen Sie den entsprechenden Nachweis bei.
Wie hoch ist der Beitrag und ist die Anmeldung kostenlos?
Die Anmeldung ist kostenlos, der Beitrag liegt 2026 bei etwa 18,36 Euro pro Monat je Wohnung. Prüfen Sie den aktuellen Betrag vor der Anmeldung, da er sich ändern kann.

Häufige Fehler

  • Sich in einer WG einzeln anmelden. Es gilt ein Beitrag pro Wohnung; eine Anmeldung genügt, die Mitbewohner teilen den Betrag.
  • Schreiben des Beitragsservice ignorieren. Eine fehlende Anmeldung hebt die Pflicht nicht auf; der Beitrag läuft rückwirkend auf und kann nachgefordert werden.
  • Trotz Berechtigung keine Befreiung beantragen. Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG haben Anspruch, müssen sie aber mit Nachweis aktiv beantragen.

Wichtiger Hinweis

Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).