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Mietkaution: Drei Raten sind erlaubt

Vor der Schlüsselübergabe landet oft eine klare Forderung im Postfach: die ganze Kaution sofort.

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Der Berliner Mieterverein in Wilmersdorf; ein reales Mieterrechtsmotiv zum Thema Mietkaution.Bildquelle: Fridolin freudenfett / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons))

Redaktioneller BelegGeprüft2 QuellenlinksAktualisiert 29. Mai 2026Methodik
Quellenbeleg

Der teuerste Moment eines Umzugs kommt oft vor dem ersten Karton: erste Miete, Transport, Anmeldung, Möbel und dann die Forderung, die komplette Kaution sofort zu überweisen. Für eine Barkaution im Wohnraummietvertrag setzt § 551 BGB eine klare Grenze: Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, nicht schon bei der Unterschrift unter dem Vertrag.

Nach dem amtlichen Gesetzestext bei Gesetze im Internet darf eine Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne die als Vorauszahlung oder Pauschale ausgewiesenen Betriebskosten. Ist die Sicherheit eine Geldsumme, dürfen Mieter in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zahlen. Die zweite und dritte Rate werden mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Der Gesetzestext regelt noch einen Punkt, der im Umzugsstress leicht untergeht: Eine überlassene Geldsumme muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Praktisch heißt das: Überweisung getrennt ausführen, Verwendungszweck klar als Mietkaution benennen und den Zahlungsbeleg aufbewahren.

Was Mieter jetzt prüfen sollten

Die Berliner MieterGemeinschaft erklärt die Ratenzahlung als zwingende Regel, auch wenn der Mietvertrag die gesamte Kaution zum Beginn des Mietverhältnisses verlangt. Ein ruhiger nächster Schritt ist deshalb: Kautionsklausel lesen, ein Drittel der vereinbarten Barkaution berechnen und schriftlich ankündigen, dass die Zahlung nach § 551 Abs. 2 BGB in drei gleichen Monatsraten erfolgt.

Das ist kein Freibrief, die Kaution liegenzulassen. Die Berliner MieterGemeinschaft weist darauf hin, dass Nichtzahlung einer vereinbarten Kaution Zahlungsansprüche auslösen kann und nach Abmahnung ein Risiko für eine ordentliche Kündigung entsteht. Wenn das Geld knapp ist, sollten Miete und Kaution sauber getrennt bleiben. Wer wegen der Schlüsselübergabe unter Druck gesetzt wird, sollte den Vorgang dokumentieren und vor harten Schritten Beratung beim Mieterverein oder einer Beratungsstelle holen.

Redaktioneller Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.

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