Der alte Preis ist zurück, das zu viel gezahlte Geld nicht. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs senkt Amazon den Prime-Beitrag für langjährige Mitglieder, nach eigenen Angaben vorübergehend. Was seit September 2022 zusätzlich abgebucht wurde, erstattet der Konzern laut Verbraucherzentrale NRW aber nicht von sich aus.
Wer dieses Geld zurückhaben will, muss selbst aktiv werden. Der einfachste Weg führt nach Einschätzung der Verbraucherschützer über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Die Anmeldung ist kostenlos und ohne Anwalt möglich. Sie steht aber nur bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung offen, und ein Termin dafür ist noch nicht bekannt.
Was der BGH entschieden hat
Am 1. Oktober 2026 erklärte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Preisanpassungsklausel für unwirksam, mit der Amazon die Erhöhung von 2022 begründet hatte (Az. III ZR 205/25). Amazon habe gegen das Transparenzgebot verstoßen, entschieden die Richter laut tagesschau. Aus den Klauseln sei nicht klar genug hervorgegangen, welche Rechte Kunden bei einer Preiserhöhung haben.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Sie hatte bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen, wie die Verbraucherzentralen berichten. Mit dem BGH-Urteil ist die Frage letztinstanzlich geklärt.
Amazon reagierte noch am selben Abend. Eine Sprecherin kündigte an, den Beitrag für Kunden „vorübergehend“ anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. Für sie gilt wieder der alte Preis. Bereits gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens, zitiert die tagesschau die Sprecherin.
Um wie viel Geld es geht
Zum 15. September 2022 hatte Amazon die Preise angehoben. Prime kostete monatlich 8,99 statt 7,99 Euro, im Jahresabo 89,90 statt 69,00 Euro. Bei Prime Student stieg der Monatsbeitrag von 3,99 auf 4,49 Euro, der Jahresbeitrag von 34,00 auf 44,90 Euro. So steht es in der Bekanntmachung der Klage beim Bundesamt für Justiz. Laut tagesschau nutzen in Deutschland schätzungsweise 17 Millionen Menschen Prime.
Eine Pauschale gibt es nicht. Die Sammelklage verlangt für jede Zahlung zum erhöhten Preis die Differenz zum alten Preis, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, zuzüglich Zinsen. Im Monatsabo ist das ein Euro pro Monat, im Jahresabo 20,90 Euro pro Jahr. Bei Prime Student sind es 50 Cent im Monat oder 10,90 Euro im Jahr. Für Jahreszahler galt der höhere Preis ab der ersten automatischen Verlängerung nach dem 15. September 2022.
Wer die Differenz mit der Zahl seiner Zahlungen zum erhöhten Preis multipliziert, kennt die Größenordnung seiner Forderung. Eine garantierte Auszahlung ist das nicht.
Sammelklage oder eigene Forderung
Betroffene haben zwei Möglichkeiten, sagte Iwona Husemann, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale NRW, der tagesschau. Sie können ihren Anspruch selbst gegenüber Amazon geltend machen. Wegen der Verjährung reicht das laut Husemann aber nur drei Jahre zurück. Oder sie schließen sich der Sammelklage an, die bis zur Preiserhöhung zurückgeht. Husemann rät zur Sammelklage, sie sei für Betroffene die unkomplizierteste Lösung.
Für langjährige Mitglieder ist der Unterschied spürbar. Wer allein vorgeht, verliert nach dieser Einschätzung die ältesten Überzahlungen. Wer gar nichts tut, profitiert auch von einer erfolgreichen Sammelklage nicht: Die Klageanträge verlangen Zahlungen ausdrücklich nur an Verbraucher, die wirksam im Klageregister angemeldet sind.
Wer bei der Klage in Hamm mitmachen kann
Die Abhilfeklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon EU S. à r. l. liegt beim Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen I-13 VKl 1/25. Anhängig ist sie seit Dezember 2025, am 12. Januar 2026 hat das Bundesamt für Justiz sie im Verbandsklageregister bekannt gemacht. Erfasst sind laut Klageanträgen Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland, deren bestehende Prime- oder Prime-Student-Mitgliedschaft ab dem 15. September 2022 einseitig verteuert wurde und die den höheren Preis mindestens einmal gezahlt haben. Neuverträge gehören nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht dazu.
Bei Prime Student gibt es eine Besonderheit. Die Klausel, auf der die Erhöhung der Studenten-Abos beruhte, war laut Verbraucherzentrale NRW nicht Gegenstand des BGH-Verfahrens. Die Sammelklage in Hamm schließt Prime Student trotzdem ausdrücklich ein. Wer zwischenzeitlich gekündigt oder das Abo gewechselt hat, sollte seinen Fall nicht selbst einordnen, sondern den Klage-Check nutzen.
So läuft die Anmeldung
Am Anfang steht der kostenlose Klage-Check der Verbraucherzentrale NRW. Er prüft mit wenigen Fragen, ob die Klage zum eigenen Fall passt, und liefert anschließend eine Ausfüllhilfe, wie die Verbraucherzentrale in ihrer Mitteilung zur Öffnung des Registers erklärt. Auch das Bundesamt für Justiz empfiehlt den Check, um Falschanmeldungen zu vermeiden.
Dann folgt das Anmeldeformular des Bundesamts für Justiz. Die Anmeldung kostet nichts und ist ohne eigenes Prozesskostenrisiko möglich. Welche Angaben nötig sind, regelt § 46 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG): Name und Anschrift, Gericht und Aktenzeichen, der Beklagte, Gegenstand und Grund des Anspruchs sowie die Versicherung, dass alles stimmt. Bei einem Zahlungsanspruch soll auch die Höhe genannt werden.
Leicht zu übersehen ist Abschnitt VI. des Formulars, „Gegenstand und Grund“. Dort bittet das OLG Hamm um die Angabe, ob die Preiserhöhung die Mitgliedschaft bei „Amazon Prime“ oder bei „Prime Student“ betraf.
Sinnvoll ist außerdem, die eigene Zahlungshistorie zu sichern, aus dem Amazon-Konto oder über Kontoauszüge. Daraus ergibt sich, wie oft der höhere Preis gezahlt wurde.
Die Frist steht fest, das Datum nicht
Anmelden kann man sich bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 46 Abs. 1 VDuG). Einen Verhandlungstermin gibt es bislang nicht: Die Seite zum Verfahrensstand beim Bundesamt für Justiz enthielt am 7. Oktober 2026 keine Bekanntmachungen. Meist genüge ein Termin, das Gericht könne aber auch mehrere ansetzen, schreibt die Verbraucherzentrale NRW.
Für Betroffene heißt das: Die Frist beginnt erst mit der letzten Verhandlung, ist dann aber kurz. Eine Anmeldung lässt sich bis zum selben Zeitpunkt zurücknehmen (§ 46 Abs. 4 VDuG). Über neue Termine informiert ein News-Alert der Verbraucherzentrale NRW.
Was noch offen ist
Ob Geld fließt, entscheidet das Oberlandesgericht Hamm, und gegen sein Urteil sind Rechtsmittel möglich. Hat die Klage Erfolg, startet das Gericht ein Umsetzungsverfahren. Angemeldete Verbraucher bekommen ihr Geld dann, ohne selbst klagen zu müssen, so die Verbraucherzentrale NRW. Einen Auszahlungstermin gibt es nicht.
Fest steht nur eines: Der niedrigere Beitrag, den Amazon jetzt verlangt, ist keine Erstattung. Und Amazon selbst nennt ihn vorübergehend.
Berlinuna Redaktion · Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.
So arbeiten wir: redaktionelle MethodikWeiter von hier
Passende Lektüre, ein praktischer nächster Schritt oder das Spiel des Tages.
- 01
E.ON-Schlussrechnung: Erstattung prüfen
Die verspätete E.ON-Schlussrechnung ist nicht nur Papierkram, den man weglegt. Ein Lieferdatum, ein Guthaben über 500 Euro oder eine alte Beschwerde können entscheiden, ob aus einer verspäteten Schlussrechnung ein Antrag wird. Der Haken: Niemand überweist automatisch. Wer gewechselt hat, sollte jetzt die Rechnung hervorholen, bevor genau der Nachweis fehlt, der 15 oder 30 Euro ausmacht.
Lebensführerفريق برليننا - 02
E.ON-Schlussrechnung: Erstattung prüfen
Eine fehlende E.ON-Schlussrechnung wirkt erst wie normales Warten. Genau dort kann Geld verloren gehen. Wer den falschen Tag zählt oder alte Zählerstände nicht findet, übersieht womöglich den Vergleichsweg der Verbraucherzentrale. Der Unterschied zwischen Ärger und Antrag beginnt nach sechs Wochen, aber nur für bestimmte Ex-Kunden und nicht automatisch. Ein paar Unterlagen entscheiden, ob der Klick lohnt.
Lebensführerفريق برليننا
