Wer gerade den Erlös aus einem Wohnungsverkauf auf dem Konto hat, braucht mehr als eine gute Nachricht über stabile Banken. Entscheidend ist, ob das Guthaben unter die Einlagensicherung fällt und bis zu welchem Betrag ein Entschädigungsanspruch besteht. Ein bestandener Stresstest beantwortet diese Fragen nicht.
Die reguläre gesetzliche Grenze liegt bei 100.000 Euro pro Einleger und Kreditinstitut. Dafür werden die entschädigungsfähigen Einlagen auf sämtlichen Konten bei diesem Institut zusammengerechnet. Die Höhe regelt § 8 EinSiG auf Gesetze im Internet, die Zusammenrechnung unabhängig von der Zahl der Konten § 7 Absatz 3 EinSiG. Ein zweites Konto beim selben Institut verdoppelt den Schutzbetrag also nicht.
Für den Wohnungserlös kommt eine vorübergehende Deckung bis insgesamt 500.000 Euro infrage. Nach § 8 Absatz 2 greift sie, wenn und soweit die Gesamtforderung durch bestimmte nicht regelmäßig ausgezahlte Beträge über die normale Grenze steigt. Dazu gehören Zahlungen aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien. Ein hoher Kontostand allein reicht nicht.
Für die zeitliche Grenze zählt die Gutschrift. Kann der Betrag von diesem Tag an rechtmäßig übertragen werden, muss der Entschädigungsfall innerhalb von bis zu sechs Monaten danach eintreten. Ist die Übertragung zunächst rechtlich ausgeschlossen, beginnt der geschützte Zeitraum ebenfalls mit der Gutschrift. Er endet aber erst sechs Monate nach dem Tag, an dem der Betrag erstmals rechtmäßig übertragen werden kann.
Auch der Nachweis gehört dazu: Wer mehr als den regulären Betrag beansprucht, muss den höheren Anspruch nach § 8 Absatz 5 gesondert schriftlich geltend machen und die zugrunde liegenden Tatsachen durch Nachweise glaubhaft machen. Beim Wohnungsverkauf sollten deshalb Kaufvertrag, Zahlungsbeleg und Angaben zur rechtlichen Übertragbarkeit verfügbar sein.
Die Ausnahme beschränkt sich nicht auf Immobilien. Das Gesetz nennt auch bestimmte nicht regelmäßige Zahlungen für gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke, etwa im Zusammenhang mit Heirat, Renteneintritt oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. Hinzu kommen Versicherungs- und Entschädigungszahlungen für bestimmte Zwecke sowie vergleichbare Zahlungen nach ausländischem Recht. Für diese Fälle gelten ebenfalls die Voraussetzungen, die zeitlichen Grenzen und die Pflicht, den höheren Anspruch gesondert zu belegen.
Wer den Verkaufserlös inzwischen angelegt hat, muss außerdem auf die Art des Produkts schauen. Aktien und Fonds werden nicht dadurch zu geschützten Einlagen, dass sie neben dem Kontostand in derselben App erscheinen. Ihre Kursverluste ersetzt die Einlagensicherung nicht. § 2 EinSiG erfasst Guthaben, die das Institut nach den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen zurückzahlen muss, darunter Festgeld und Spareinlagen. Ausgenommen sind unter anderem Guthaben, die nicht zum Nennwert rückzahlbar sind. Auch eine Einlage im Sinne dieser Definition ist nicht automatisch entschädigungsfähig; das Gesetz unterscheidet beides.
Der aktuelle Stresstest betrifft eine andere Frage: Wie viel Krise halten Banken aus? Laut Tagesschau vom 24. September 2026 prüften Bundesbank und BaFin rund 1.100 kleinere und mittlere Institute, darunter Sparkassen. In einer simulierten schweren Wirtschaftskrise über drei Jahre mit Energiepreisschock, Handelsstörungen und steigenden Zinsen sank ihre durchschnittliche harte Kernkapitalquote von 18,4 auf 14,6 Prozent. Gemeint ist die Absicherung von Bankrisiken durch Eigenkapital, kein garantierter Anteil der Kundenguthaben.
Die meisten getesteten Institute erwiesen sich dem Bericht zufolge als widerstandsfähig. Knapp 30 verfehlten im Szenario die Kapitalanforderungen. Das ist keine Vorhersage bevorstehender Insolvenzen. Ebenso wenig lässt sich das Gruppenergebnis auf jede deutsche Bank übertragen oder daraus ein höherer Entschädigungsanspruch ableiten.
Für Ihr Guthaben beginnt die Prüfung beim „Informationsbogen für den Einleger“. Vergleichen Sie den dort genannten rechtlichen Institutsnamen mit Ihren anderen Kontoverträgen und klären Sie mit der Bank, welche Guthaben zusammengerechnet werden. Fragen Sie bei einem vorübergehend hohen Betrag schriftlich nach der höheren Deckung. Nennen Sie dafür Herkunft, Gutschriftdatum und den Zeitpunkt der rechtlichen Übertragbarkeit; halten Sie den Kaufvertrag oder einen anderen Herkunftsnachweis sowie den Kontoauszug mit der Gutschrift bereit.
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