Wohngeld beantragen

Wohngeld ist ein staatlicher monatlicher Zuschuss für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen, der einen Teil der Wohnkosten abdeckt. Seit 2023 wurde der Kreis der Berechtigten durch die Wohngeld-Plus-Reform deutlich erweitert. Relevant für alle, die hohe Mietbelastung haben und keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.

WohnenNur BerlinZuletzt geprüft: 9. Juni 2026

Wer braucht das?

Mieter oder Eigentümer, die kein Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten und deren Nettoeinkommen unterhalb der festgelegten Grenzen liegt (abhängig von Haushaltsgröße, Miethöhe und Ort). Studierende, die grundsätzlich BAföG-berechtigt sind, sind in der Regel ausgeschlossen.

So gehst du vor

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Berechtigung prüfen

Nutzen Sie den Wohngeld-Rechner auf berlin.de, um den möglichen Zuschuss vorab zu schätzen — er berechnet anhand Einkommen, Haushaltsgröße und Miethöhe.

2

Antrag stellen — online oder schriftlich

Sie können den Antrag online auf berlin.de/wohngeld stellen oder das Formular herunterladen und per Post an die Wohngeldstelle Ihres Bezirks schicken.

3

Unterlagen beifügen und Bescheid abwarten

Alle erforderlichen Unterlagen beilegen. Die Bewilligungsdauer beträgt 12 Monate; danach ist ein Verlängerungsantrag notwendig.

Häufige Fragen

Kann ich Wohngeld beantragen, obwohl ich arbeite?
Ja, Wohngeld richtet sich auch an Erwerbstätige mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Wenn Ihr Lohn die Miete nicht vollständig deckt, können Sie berechtigt sein.
Wie lange ist der Wohngeldbescheid gültig?
In der Regel 12 Monate. Stellen Sie einige Wochen vor Ablauf einen Verlängerungsantrag, um eine Lücke zu vermeiden.
Beeinflusst Wohngeld den Aufenthaltstitel?
Wohngeld gilt in den meisten Fällen nicht als schädliche Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, die den Aufenthaltsstatus gefährdet. Bei laufenden Verfahren zur Niederlassungserlaubnis empfiehlt sich jedoch eine Beratung.

Häufige Fehler

  • Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig zu beantragen — Bürgergeld-Empfänger sind nicht wohngeldberechtigt
  • Zu spät beantragen — Wohngeld wird erst ab dem Antragsmonat bewilligt, nicht rückwirkend
  • Falsches Bezirksamt kontaktieren — den Antrag immer an die Wohngeldstelle des Bezirks schicken, in dem die Wohnung liegt

Wichtiger Hinweis

Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).