Wohngeld beantragen
Wohngeld ist ein staatlicher monatlicher Zuschuss für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen, der einen Teil der Wohnkosten abdeckt. Seit 2023 wurde der Kreis der Berechtigten durch die Wohngeld-Plus-Reform deutlich erweitert. Relevant für alle, die hohe Mietbelastung haben und keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Wer braucht das?
Mieter oder Eigentümer, die kein Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten und deren Nettoeinkommen unterhalb der festgelegten Grenzen liegt (abhängig von Haushaltsgröße, Miethöhe und Ort). Studierende, die grundsätzlich BAföG-berechtigt sind, sind in der Regel ausgeschlossen.
So gehst du vor
Berechtigung prüfen
Nutzen Sie den Wohngeld-Rechner auf berlin.de, um den möglichen Zuschuss vorab zu schätzen — er berechnet anhand Einkommen, Haushaltsgröße und Miethöhe.
Antrag stellen — online oder schriftlich
Sie können den Antrag online auf berlin.de/wohngeld stellen oder das Formular herunterladen und per Post an die Wohngeldstelle Ihres Bezirks schicken.
Unterlagen beifügen und Bescheid abwarten
Alle erforderlichen Unterlagen beilegen. Die Bewilligungsdauer beträgt 12 Monate; danach ist ein Verlängerungsantrag notwendig.
Häufige Fragen
Kann ich Wohngeld beantragen, obwohl ich arbeite?
Wie lange ist der Wohngeldbescheid gültig?
Beeinflusst Wohngeld den Aufenthaltstitel?
Häufige Fehler
- Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig zu beantragen — Bürgergeld-Empfänger sind nicht wohngeldberechtigt
- Zu spät beantragen — Wohngeld wird erst ab dem Antragsmonat bewilligt, nicht rückwirkend
- Falsches Bezirksamt kontaktieren — den Antrag immer an die Wohngeldstelle des Bezirks schicken, in dem die Wohnung liegt
Wichtiger Hinweis
Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).