die Vorsprache

الحضور الشخصي لمراجعة دائرة أو جهة رسمية

B2 - FortgeschrittenNomen

Aussprache

DE[ˈfoːɐ̯ʃpraːxə]
ARفور-شبراخِه

Definition

Deutsche Definition

Eine Vorsprache ist ein persönlicher Termin bei einer Behörde, Beratungsstelle oder Firma. Man erscheint dort selbst, erklärt sein Anliegen, beantwortet Fragen und gibt oft Originalunterlagen ab. Das Wort klingt formell und steht häufig in Behördenbriefen, besonders bei Ausländerbehörde, Jobcenter oder Bürgeramt.

Arabische Definition

تعني الحضور الشخصي إلى دائرة حكومية أو مكتب استشارة أو جهة عمل لشرح موضوعك، الإجابة عن أسئلة، وتسليم أوراق أصلية أحياناً. الكلمة رسمية وتظهر كثيراً في الرسائل الإدارية، خاصة من دائرة الأجانب أو الجوب سنتر أو Bürgeramt، عندما لا يكفي إرسال المستندات بالبريد أو الإيميل. غالباً يجب إحضار الهوية وكل الوثائق المرتبطة بالملف.

Beispiele

Für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

لتمديد تصريح إقامتك، يجب الحضور الشخصي.

هل يجب أن أحضر شخصياً أم يكفي إرسال الأوراق؟

Ich habe morgen um 9 Uhr eine Vorsprache beim Jobcenter.

لدي غداً الساعة التاسعة موعد حضور شخصي في الجوب سنتر.

أحتاج موعداً للحضور الشخصي في دائرة الأجانب.

Kulturelle Anmerkung

💡

Wenn in einem Behördenbrief "Vorsprache" steht, bedeutet das fast immer: Kommen Sie selbst und bringen Sie Originale mit. Viele arabische Lernende sagen direkt übersetzt "ich habe eine Rede" oder "ich spreche vor"; im Deutschen sagt man besser "ich habe eine Vorsprache" oder als Verb "ich muss dort vorsprechen". In Berlin ist wichtig: Ohne Termin wird man oft nicht hineingelassen.