
Aufgabenkatalog: Wer ist endlich zuständig?
Wer schon einmal vom Bürgeramt zum LEA und zurück zum Bezirk geschickt wurde, kennt den Satz „dafür sind wir nicht zuständig“. Am Dienstag beschließt der Berliner Senat ein Dokument mit Namen: den Aufgabenkatalog. Erstmals steht schwarz auf weiß, welche Behörde rechtlich für welchen Vorgang zuständig ist. Ein einziger Begriff am Schalter verschiebt das Gespräch von Meinung zu nachprüfbarer Quelle. Was im Katalog steht, wer sich darauf berufen kann und wie man ihn ab Mittwoch nutzt.



