
Schulbedarf: Fehlt Ihr Antrag?
Bevor Sie am 1. August auf die Schulbedarfspauschale warten, lohnt ein Blick in den Leistungsbescheid. Berliner Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag brauchen einen BuT-Antrag; bei Grundsicherung läuft das Verfahren anders. Auch eine fehlende Schulbescheinigung kann entscheidend sein. Hier stehen der offizielle Antrag, die Nachweise und eine mehrsprachige Beratung ohne Termin im Mittelpunkt.










