
StromVKG: Rechnung bleibt vorerst offen
Das Gesetz ist durch – doch genau die Zahl, die Haushalte fürchten, steht nicht darin. Weder ein neuer Rechnungsbetrag noch eine automatische Änderung des heutigen Abschlags ist beschlossen. Warum also fällt ständig das Jahr 2031, und was soll bereits vorher ausgeschrieben werden? Entscheidend ist die Trennung zwischen Netzreserve und Haushaltskosten: Über eine mögliche Beteiligung der Verbraucher soll erst ein weiteres Gesetz entscheiden.










