der Makler / die Maklerin

السمسار العقاري / وسيط العقارات

A2 - GrundlegendNomen

Aussprache

DE[ˈmaːklɐ]
ARماكلَر

Definition

Deutsche Definition

Eine Person oder Firma, die zwischen Vermieter und Mieter (oder Verkäufer und Käufer) einer Immobilie vermittelt und dafür eine Provision erhält. In Deutschland gilt seit 2015 bei der Vermietung das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn – das ist fast immer der Vermieter, nicht der Mieter.

Arabische Definition

شخص أو شركة متخصّصة في الوساطة العقارية بين المؤجّر والمستأجر (أو بين البائع والمشتري) مقابل عمولة. أهمّ ما يجب معرفته في ألمانيا: منذ عام 2015 وبموجب "مبدأ المُكلِّف" (Bestellerprinzip) في عقود الإيجار، مَن يطلب خدمة السمسار هو مَن يدفع له – وهذا في الغالب المؤجّر، وليس المستأجر. في عقود البيع منذ 2020 أصبحت العمولة تُقسَّم مناصفة بين البائع والمشتري.

Beispiele

Der Makler zeigt uns morgen die Wohnung in Kreuzberg.

السمسار سيعرض لنا الشقة غداً في كرويتسبرغ.

هل يحقّ للسمسار أن يطلب منّي عمولة عند استئجار الشقة؟

Ich muss keine Maklerprovision zahlen – das Bestellerprinzip schützt mich als Mieter.

لستُ ملزَماً بدفع عمولة السمسار – مبدأ المُكلِّف يحميني كمستأجر.

ما القانوني أن يأخذه السمسار كعمولة عند شراء شقة في ألمانيا؟

Viele Maklerinnen in Berlin verlangen eine sogenannte Bearbeitungsgebühr – die ist illegal!

كثير من السمسارات في برلين يطلبن ما يُسمّى "رسم معالجة" – وهذا مخالف للقانون!

Kulturelle Anmerkung

💡

Beim Mieten einer Wohnung in Berlin begegnen Migranten oft zwei illegalen Praktiken durch Makler – kennen Sie Ihre Rechte: (1) Das Bestellerprinzip gilt strikt: Bei der Vermietung zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Das ist fast immer der Vermieter – er inseriert die Wohnung, also bestellt er die Dienstleistung. Wenn ein Makler Sie als Mieter zur Zahlung drängt, ist das meist illegal. (2) \"Bearbeitungsgebühren\", \"Besichtigungsgebühren\" oder \"Schlüsselgeld\" sind verboten – auch wenn sie als \"Service\" getarnt werden. Melden Sie solche Forderungen beim Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale. (3) Der Makler darf maximal 2 Nettokaltmieten plus 19% MwSt. als Provision nehmen (insgesamt also 2,38 Nettokaltmieten), und nur vom Auftraggeber. Beim Immobilienkauf gilt seit 2020: 50/50-Teilung zwischen Käufer und Verkäufer.