
Gültiger Aufenthaltstitel: kein EES-Eintrag
Die Aufenthaltstitel-Karte liegt zu Hause, der Rückflug endet am Schengen-Grenzschalter: Genau dort kann aus einer vermeintlichen EES-Ausnahme ein unnötiges Problem werden. Ein gültiger deutscher Aufenthaltstitel verhindert zwar die EES-Registrierung, ersetzt aber keine Grenzkontrolle. Was gilt jedoch mit Fiktionsbescheinigung, abgelaufener Karte oder für kurzzeitig einreisende Angehörige? Vor der Sommerreise entscheidet ein kleiner Dokumentencheck darüber, ob Sie vorbereitet am Schalter stehen oder erst dort die entscheidende Lücke entdecken.










