Berlin schränkt möblierte Zwischenmiete ein
Seit dem 18. April brauchen Mieterinnen und Mieter in bestimmten Berliner Kiezen eine Genehmigung vom Bezirksamt, wenn sie ihre Wohnung während eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts möbliert untervermieten wollen. Wer ohne Genehmigung vermietet, riskiert Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Die Regelung trifft Haushalte besonders, die jeden Sommer mehrere Monate im Herkunftsland verbringen. Hier steht, welche vier Schritte vor der Reise zu erledigen sind.











