
Befristeter Vertrag: Drei Wochen zählen
Der Vertrag endet, die Unterlagen wandern in die Schublade. Genau dieses Warten kann dazu führen, dass die gesetzliche Klagefrist verstreicht: Wer die Befristung prüfen lassen will, hat grundsätzlich drei Wochen für die Klage beim Arbeitsgericht. Auch die Destatis-Quote von 7,0 Prozent beruhigt womöglich zu früh, denn sie erfasst Beschäftigte erst ab 25 Jahren und keine Auszubildenden. Entscheidend ist nicht der Bundeswert, sondern was in Ihrer Verlängerungskette steht.






