Miete zu hoch? Online melden reicht nicht
Seit 1. Juli lässt sich eine mutmaßlich überhöhte Berliner Miete online beim Bezirk anzeigen. Doch der neue Knopf senkt keine Miete, und ein Mietspiegelwert beweist noch keinen Verstoß. Entscheidend sind die Nettokaltmiete, die vom ServicePortal genannte Prüfschwelle und die Frage, ob die Wohnungsnot ausgenutzt wurde. Diese Unterlagen gehören in die Anzeige – und dieser zweite Weg bleibt getrennt.








