KI-Hinweise gelten ab 2. August
Nicht jeder KI-gestützte Beitrag braucht ab 2. August denselben sichtbaren Hinweis. Der AI Act trennt technische Markierungen durch Anbieter, Offenlegungspflichten für Deepfakes und bestimmte Texte sowie eine Ausnahme für redaktionell kontrollierte Veröffentlichungen. Wer einen Vereinskanal, Firmenaccount oder ein Medium betreut, muss deshalb zuerst seine Rolle und den konkreten Inhalt klären – nicht irgendein Label kopieren.








