Minijob-Rente: Einmal neu entscheiden
Eine alte Befreiung von der Rentenversicherung muss im laufenden Minijob nicht mehr bis zum Ende gelten. Seit 1. Juli lässt sie sich einmal zurücknehmen – schriftlich beim Arbeitgeber. Der Eigenbeitrag betrifft mehr als die spätere Rentenhöhe: Auch Wartezeiten und Reha-Ansprüche können zählen. Vor dem Brief entscheidet deshalb nicht nur der Abzug, sondern der eigene Versicherungsverlauf.








