
Ab 18 endet der Automatismus beim Kindergeld
Mit dem 18. Geburtstag endet beim Kindergeld der Automatismus. Weitergezahlt wird nur, wenn der Familienkasse ein Nachweis vorliegt: Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung über einen Freiwilligendienst oder die Meldung als ausbildungsuchend. Am Gesetz hat sich nichts geändert, nur der Kalender ist weiter: Die meisten Ausbildungsverträge starten am 1. August oder 1. September. Rückwirkend zahlt das Gesetz höchstens sechs Monate vor dem Antragsmonat.







