
Ganztagsrecht da: Antrag bleibt nötig
Seit dem 1. August haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. In Berlin ersetzt dieser Anspruch aber weder das eFöB-Formular noch den Bescheid des Jugendamts. Für Eltern zählt jetzt, ob die Schule offen oder gebunden arbeitet, welche Randzeiten gebraucht werden und welche Frist im konkreten Verfahren gilt. Zwei offizielle Berliner Seiten nennen dafür unterschiedliche Vorläufe – ein Grund, sofort nachzufragen.







