
Diskriminiert? Sie haben nur zwei Monate
Zum Internationalen Tag gegen Rassismus: Das AGG gibt Betroffenen nur zwei Monate Zeit, um eine Diskriminierungsbeschwerde einzureichen. Eine Frist, die viele verpassen. Berlin hat mit dem LADG ein bundesweit einzigartiges Gesetz, das auch Diskriminierung durch Behörden abdeckt. Kostenlose Beratungsstellen gibt es in jeder Großstadt.




