
Rundfunkbeitrag: Antrag zählt
Im Juli 2026 stoppt ein Leistungsbescheid den Rundfunkbeitrag nicht automatisch. Wer Grundsicherungsgeld, bestimmte Ausbildungsleistungen oder Asylbewerberleistungen bekommt, muss die Befreiung beantragen und belegen. Gerade nach Umzug, Studienstart oder neuer Beitragsnummer kann sonst weiter Post kommen. Wichtig ist auch die Grenze: Wohngeld und ALG I reichen laut Beitragsservice nicht direkt aus.







