
Wohngeld gibt es erst ab dem Antragsmonat
Wohngeld gibt es nicht für die Monate, in denen man gezögert hat. Nach § 25 des Wohngeldgesetzes beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Antragsmonats. Wer glaubt, zu viel zu verdienen, oder unsicher ist, ob der eigene Aufenthaltsstatus zählt, sollte deshalb früh rechnen. Was über den Anspruch entscheidet, wer ausgeschlossen ist, wo der Antrag gestellt wird und wie weit die geplante Neuordnung für 2027 ist.







