
Untermiete mit Gewinn: Risiko Kündigung
Wer ein Zimmer untervermietet, will oft nur die Wohnung halten. Seit dem BGH-Urteil vom 28. Januar 2026 ist die Grenze schärfer: Kostenteilung kann helfen, Gewinn kann den Mietvertrag gefährden. Entscheidend ist, was vor der Schlüsselübergabe schriftlich beim Vermieter steht: Person, Zeitraum, Wohnungsanteil, Grund und nachvollziehbare Kostenrechnung, bevor die Anzeige online geht.







