
Berlin-Briefwahl: Vier Fristen zählen
Der Briefwahlantrag kann schon gestellt werden, verschickt werden die Unterlagen aber frühestens ab 10. August. Danach zählt nicht der Poststempel, sondern der Eingang beim Bezirkswahlamt. Zwischen dem 15., 18. und 20. September liegen drei unterschiedliche Fristen. Wer sie verwechselt, kann trotz rechtzeitig ausgefüllter Unterlagen am Wahlabend zu spät dran sein.







