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Politische Nachrichten und Analysen

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Lesen: Berliner Wahllisten noch nicht endgültig
3 Min.

Berliner Wahllisten noch nicht endgültig

Die Einreichungsfrist ist vorbei, Kandidatennamen kursieren bereits wie fertige Tatsachen. Doch der amtliche Stimmzettel steht noch nicht fest. Drei Termine entscheiden jetzt, welche Vorschläge zugelassen werden. Wer Parteinominierung, Einreichung und amtliche Zulassung gleichsetzt, meldet ein Ergebnis, bevor die zuständigen Wahlausschüsse überhaupt entschieden haben. Dieser Unterschied zeigt, ob eine Schlagzeile den Verfahrensstand korrekt wiedergibt.

Berlinuna Redaktion
Lesen: Deutsch-französischer Ministerrat: Nur Plan?
3 Min.

Deutsch-französischer Ministerrat: Nur Plan?

Eine ungenaue Zeile kann vor 15 Uhr aus einem angekündigten Termin einen „Beschluss“ machen, den es als Dokument noch gar nicht gibt. Genau darin liegt die Falle rund um den Ministerrat am 17. Juli: Der Ablauf wirkt vollständig, doch der Quellenstatus entscheidet. Was belegt der Terminplan wirklich, und wann bleibt eine Aussage nur mündlich? Prüfen Sie vor dem Teilen Uhrzeit, Direktlink und amtlichen Wortlaut.

Berlinuna Redaktion
Lesen: Berlin-Wahl 2026: Wer darf waehlen?
3 Min.

Berlin-Wahl 2026: Wer darf waehlen?

Bis September wird Berlin ueber Programme, Mieten und Verkehr streiten. Doch die erste Frage ist viel nuechterner: Stehen Sie ueberhaupt im Wahlverzeichnis? Wohnsitz, Staatsangehoerigkeit und die Art der Wahl entscheiden, ob ein Stimmzettel kommt. Wer neu in Berlin ist, frisch eingebuergerte Familie hat oder EU-Buerger ist, sollte diese Punkte jetzt klaeren.

Berlinuna Redaktion
Lesen: Bürgergeld: Was Mittwoch entschieden wird
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Bürgergeld: Was Mittwoch entschieden wird

Die gute Nachricht zuerst: Wer Bürgergeld bezieht, bleibt am Mittwoch krankenversichert. Die eGK gilt, der Arzttermin steht. Worum es im Kabinett wirklich geht, betrifft trotzdem jeden Empfänger — nur anders, als in vielen WhatsApp-Gruppen behauptet wird. Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen über eine Zahl, die kaum jemand kennt, aber jede Krankenkasse in Deutschland angeht. Welche Frage am 29. April tatsächlich auf dem Tisch liegt — und wie sich Versicherte in drei Schritten selbst absichern.

Berlinuna Redaktion
Lesen: Kuendigungsschutz: Vorschlag bei 50
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Kuendigungsschutz: Vorschlag bei 50

Der Kuendigungsschutz nach KSchG gilt erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschaeftigten und nach sechs Monaten Wartezeit. Nach Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios hat die Union in internen Vorgespraechen vorgeschlagen, diese Schwelle auf 50 Mitarbeiter anzuheben. Es handelt sich um einen Vorschlag aus einem internen Papier, kein beschlossenes Gesetz. Wer aktuell in einem Kleinbetrieb arbeitet, sollte den eigenen Status pruefen, bevor sich politisch etwas bewegt.

Berlinuna Redaktion
Lesen: EU-Syrien-Abkommen: was es bedeutet
4 Min.

EU-Syrien-Abkommen: was es bedeutet

Die EU-Kommission hat am 20. April vorgeschlagen, das 2011 eingefrorene Kooperationsabkommen mit Syrien wiederzubeleben. Seitdem zirkuliert in arabischsprachigen Chatgruppen dieselbe Frage: Muss ich bald nach Hause? Die ruhige, korrekte Antwort lautet: Das Abkommen ist ein zwischenstaatliches Instrument. Über individuelle Aufenthaltstitel entscheidet weiterhin allein das BAMF nach Einzelfallpruefung. Was das konkret fuer Fluechtlingsschutz, subsidiaeren Schutz und Niederlassungserlaubnis bedeutet, und welche drei Schritte sinnvoll sind.

Berlinuna Redaktion
Lesen: § 104c: So gelingt der Weg aus der Duldung
3 Min.

§ 104c: So gelingt der Weg aus der Duldung

Spanien legalisiert 500.000 Menschen auf einen Schlag. Die Meldung ging viral, doch kaum jemand weiß: In Deutschland existiert seit 2023 ein vergleichbares Gesetz. Es könnte Zehntausenden den Weg aus der Duldung ebnen. Das Problem: Die Ausländerbehörde informiert nicht von sich aus, und die Frist läuft. Wer jetzt nicht handelt, verliert möglicherweise seine einzige Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Berlinuna Redaktion
Lesen: Abschiebezentren ausserhalb der EU: Fakten
3 Min.

Abschiebezentren ausserhalb der EU: Fakten

Seit dem EU-Parlamentsbeschluss zu Abschiebezentren kursieren in arabischen Communities Sprachnachrichten voller Panik. Die Realitaet ist differenzierter. Vier aufenthaltsrechtliche Kategorien sind von dem Beschluss ueberhaupt nicht betroffen. Nur eine einzige ist es. Der Unterschied haengt von einem einzigen Dokument in Ihrer Akte ab. Wissen Sie, in welche Kategorie Sie fallen?

Berlinuna Redaktion