
Reparaturrecht: Das können Sie fordern
Seit dem 31. Juli 2026 müssen Hersteller bestimmte Geräte zu einem angemessenen Preis und innerhalb angemessener Zeit reparieren. Das gilt etwa für Smartphones, Tablets und mehrere Haushaltsgeräte, aber nicht automatisch für jedes Produkt und nicht kostenlos. Wer seinen Anspruch nutzen will, muss außerdem Herstellerpflicht und Gewährleistung beim Händler auseinanderhalten. Ein schriftlicher Reparaturwunsch entscheidet oft darüber, ob aus dem neuen Recht praktische Wirkung wird.






