Kita-Absage? Der Rechtsanspruch gilt
Die Absage vom Jugendamt fuehlt sich endgueltig an. Rechtlich ist sie es nicht. SGB VIII Paragraph 24 Absatz 2 garantiert jedem Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Betreuungsplatz. Wenn das Kita-Jahr am 1. August 2026 startet und kein Platz da ist, gibt es drei konkrete Schritte: schriftlicher Anspruch mit Frist, Eilantrag beim Verwaltungsgericht, am Ende Schadensersatz fuer private Betreuung und Verdienstausfall.








