Ganztag: Anspruch, Zusatzzeiten beantragen
Der Arbeitstag endet um 17 Uhr, die Schule bestätigt Betreuung aber nur bis 13.30 Uhr. Seit August gilt für Erstklässler ein neuer Ganztagsanspruch, doch zusätzliche Früh- und Spätzeiten entstehen in Berlin nicht automatisch. Entscheidend sind Schulmodell, eFöB-Modul und ein rechtzeitig gestellter Antrag. Wer diese Ebenen verwechselt, entdeckt die Betreuungslücke womöglich erst kurz vor dem ersten regulären Schultag.








